Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abge­ordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Ta­gesordnungspunkte 1 bis 7 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

Tagesordnungspunkt 1:

„Erklärung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsord­nung des Nationalrates zum Thema ‚Tun, was notwendig ist‘“

Tagesordnungspunkt 2:

„Der Abänderungsantrag Beilage 2/5 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/8 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/11 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/14 wird abgelehnt [...].

Der Abänderungsantrag Beilage 2/18 wird abgelehnt [...].

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 112 der Beilagen – bei Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Be­rücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 2/7 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung [...] und in dritter Lesung [...] mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.

[...]

Der Entschließungsantrag Beilage 2/4 EA wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 3:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] in zweiter und dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 4:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages 4/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 5:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] in zweiter und dritter Le­sung [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 6:

„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag [...] – bei Anwesenheit der ver­fassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 6/1 in zweiter und dritter Lesung [...] mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

Tagesordnungspunkt 7:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer wird gemäß dem Ausschussantrag [...] im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG [...] festgestellt, dass kein Zu­sammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat III. Präsident Ing. Norbert Hofer besteht.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtli­chen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 21.4.2020 in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Weiters gebe ich bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung hier im Saal eine Sit­zung des Hauptausschusses stattfinden wird. Zur Abklärung des weiteren Prozederes findet daran anschließend eine Präsidialkonferenz in Lokal 6 statt.

Meine Damen und Herren, bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!

Die Sitzung ist geschlossen.