Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In den Redebeiträgen habe ich keine Einwendung dagegen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zusammenzufassen, vernommen. Ich werde daher so vorgehen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir natürlich getrennt abstimmen werden.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde folgende Redeordnung vereinbart:
Erster Tagesordnungspunkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers: jeweils 10 Minuten; zwei RednerInnenrunden nach Klubstärke: 10 Minuten pro Klub.
Tagesordnungspunkte 2 bis 4: Den Mitgliedern der Bundesregierung kommen insgesamt 30 Minuten und den Klubs je 30 Minuten Redezeit zu. Es ist in Aussicht genommen, dass sich vier Mitglieder der Bundesregierung zu Wort melden.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je Debatte auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Gestaltung und Dauer der Debatten.
Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. – Danke schön.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.