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Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ob ich von einer Gruppenklage, von einer Sammelklage, von einer Verbandsklage oder von einer europäischen Verbandsklage rede, im Wesent­lichen geht es darum, dass wir auf einer Seite Konsumenten, Konsumentinnen haben, die sich einen Prozess oft nicht leisten können, Sachverständigenkosten nicht leisten können. Wenn man diese Ansprüche aber sammelt, dann hat man die Möglichkeit, dass viele Leute bei gleichartigen Ansprüchen zu ihrem Recht kommen.

Eines muss aber gesagt werden: Die Gruppenklage, wie sie hier vorgeschlagen wird, ist wirklich nicht der Wunderwuzzi. Es ist ein relativ kompliziertes Konstrukt, und im Vergleich dazu funktioniert die Sammelklage österreichischer Prägung besser. Es hat sich über die Jahre etabliert, dass qualifizierte Verbände wie die Arbeiterkammer oder der Verein für Konsumenteninformation Ansprüche sammeln.

Eines ist neu – und deswegen ist auch der Antrag der Gruppenklage nicht mehr so spannend wie vor ein paar Jahren –: Es gibt eine europäische Richtlinie für Ver­bandsklagen, und wir haben uns im Regierungsübereinkommen darauf verständigt, dass wir diese Richtlinie umsetzen werden, damit es auch einen grenzüber­schreiten­den, niederschwelligen Zugang der Konsumenten zum Recht gibt.

Um das ein bisschen pragmatischer zu erklären: Ihr alle habt wahrscheinlich einen Drucker zu Hause. Wenn der Drucker anzeigt, dass der Toner leer ist, dann ist das mit einer Sammelklage relativ einfach zu lösen, wenn der Unternehmer in Österreich ist. Handelt es sich aber um ein Unternehmen im Ausland, dann wäre es wichtig, dass es diese europäische Verbandsklage schon gäbe. Wir Grüne wollen, dass es zu einer raschen Umsetzung der europäischen Verbandsklage kommt, damit es auch grenz­überschreitenden Rechtsschutz gibt.

Einen Punkt, den ich sehr gut finde, möchte ich aber aus dem Antrag herausgreifen. Es geht um die Gewinnabschöpfung. Unrecht darf sich nicht lohnen! Wenn Unternehmen unrechtmäßig handeln, dann soll dieses Unrecht, also der dadurch entstehende Gewinn am besten sofort abgeschöpft werden; es darf sich nicht lohnen. Und da sind wir auch bei der Wirtschaft: Die Wirtschaft muss in Wirklichkeit interessiert daran sein, dass schwarze Schafe auch entsprechend behandelt werden.

Noch einmal auf die europäische Verbandsklage zurückkommend: Die Konzerne kön­nen momentan durch die Sammelklage österreichischer Prägung geklagt werden. Wenn wir aber den europäischen Rechtsschutz ausbauen, dann erreichen wir viel mehr.

Was noch wichtig ist, ist die Prozesskostenfinanzierung: Uns muss es gelingen, dass die Prozesskostenfinanzierung, so wie sie auch im Regierungsübereinkommen vor­gesehen ist, möglich ist, denn nur dann ist effektiver kollektiver Rechtsschutz für Kon­sumenten und Konsumentinnen möglich. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

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