11.23

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Auch wenn es in den letzten paar Tagen die eine oder andere Lockerung gab: Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation. Um diese Ausnahmesituation wirklich gut meistern zu können, benötigt es eben auch Gesetzesänderungen. In diesem Fall muss das Bundespflegegeldgesetz geändert werden – das ist notwendig, damit Pflege und Betreuung sichergestellt werden können.

Man versucht, da gemeinsam mit den Ländern im Sinne eines zentralen Managements eine Linie zu finden, indem Bund und Länder sich gegenseitig unterstützen und zusam­menarbeiten, damit möglichst viele Menschen gut durch die Krise kommen.

Ich habe bereits letzte Woche an dieser Stelle betont, wie wichtig der Pflegebereich ist und wie sehr er von der Krise betroffen ist – denken wir etwa an die schwierigen Situa­tionen in der 24-Stunden-Betreuung oder an die Belastung pflegender Angehöriger. Bereits am Beginn der Krise hat sich schnell herausgestellt, dass es vor allem im Be­reich der 24-Stunden-Betreuung zu Engpässen kommen könnte. Es geht um Betrof­fene – man stelle sich das vor –, die ständig in Angst leben: Meine Betreuerin, die eh schon um Wochen verlängert hat, die ihre Familie sehr lange nicht gesehen hat, möch­te vielleicht zurück zu ihrer Familie, aber der Ersatz ist nicht da. – In dieser ständigen Angst, die für mich verständlich ist, leben ganz viele Menschen in Österreich. (Abg. Matznetter: Dann verspricht halt die Ministerin einen Zug!)

Damit es nicht zu diesen Ausfällen kommt, ermöglicht diese Gesetzesänderung eine Übermittlung der Daten an die zuständigen Ämter der Landesregierungen und an den Fonds Soziales Wien. Das hat den Zweck, dass Betroffene aktiv kontaktiert werden, damit Engpässe nicht zustande kommen beziehungsweise damit Ersatzpflege sicher­gestellt wird. Ja, es gibt Menschen, die es alleine schaffen, für Ersatzpflege zu sorgen, es gibt aber auch ganz viele Personen, die das aus verschiedenen Gründen nicht al­leine schaffen, und die brauchen die Pflege und die Unterstützung.

Zu dieser Gesetzesänderung ist noch zu sagen, dass es neben der Sunsetklausel, die sowieso für alle Covid-Gesetze gilt – Ablauf per 31.12.2020 – (Abg. Loacker: Gilt nicht für alle!), noch einen besonderen Punkt gibt, den ich unbedingt erwähnen möchte, und zwar: Die weitergegebenen „Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Er­füllung des konkreten Zwecks nicht mehr benötigt werden“. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ein sorgsamer Umgang mit Daten war uns Grünen immer – und zwar wirklich immer – wichtig, das war bei uns immer höchste Priorität (Rufe bei der FPÖ: War! War! War!), und so wird es auch bleiben. In diesem Gesetz ist das auch gewährleistet, des­wegen hoffen wir auf eine breite Zustimmung. – Danke! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

11.27

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.