17.19
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach gefragt, ob es den Grund- und Freiheitsrechten in Österreich sprichwörtlich an den Kragen geht und ob ein Demokratiedefizit gegeben ist. Meine Antwort lautet: Dem Rechtsstaat geht es in Zeiten der Coronakrise nicht gut, er leidet. In gewissen Bereichen, wenn es um das Epidemiegesetz geht, fiebert er sogar.
Warum?, wurde ich gefragt. – Weil die Bundesregierung die Covid-19-Gesetze mit Initiativanträgen durchpeitscht, ohne Begutachtungen durchzuführen. Begutachtungen durch den Verfassungsdienst, durch den Datenschutzrat, wenn es um den Datenschutz geht, Begutachtungen durch den Rechnungshof und durch Interessenvertretungen, all diese Begutachtungen, die gewährleisten sollen, dass die Gesetze seriös und auch qualitätsvoll sind, finden nicht statt. Die Bundesregierung meint, das sei ein Luxus. Meine Meinung dazu ist: Die Begutachtungen sind erforderlich.
Das ist auch der Grund dafür, dass – der Abgeordnete Kickl sitzt vor mir – auch die Normprüfungsverfahren bezüglich der Verordnungen und Erlässe notwendig sein werden, damit zukünftig auch die Qualität überprüft werden kann, ob nämlich diese Verordnungen und Erlässe auch deckungsgleich sind.
Nun, heute haben wir das 12. Covid-19-Gesetz. Es reiht sich hinter den elf bisherigen Covid-Gesetzen ein und vor jenen, die folgen werden; wiederum Initiativantrag, wiederum keine Begutachtung. Unsere Ausschussbegutachtung wurde abgelehnt.
Es stimmt, Frau Bundesminister, Sie haben im Abänderungsantrag Klarstellungen gemacht, aber das Wesentliche fehlt: Es besteht immer noch Behördenwillkür. Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Parteien und beteiligten Personen sie in concreto in dieses Verfahren einbindet. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Das hat sich nicht verändert. Das subjektive Recht der Parteien besteht nur darin, dass sie, wenn sie eine technische Einrichtung haben, über die technische Einrichtung dabei sein dürfen, ansonsten gibt es nichts. Auch die Videokonferenz wurde im Gesetz nicht als Ausnahmefall, sondern als Regelfall tituliert. Ich sage daher: Ohne diese Begutachtungsverfahren ist dieses Gesetz auch weiterhin verfassungswidrig, und dazu stehe ich! (Beifall bei der SPÖ.)
Grundsätzlich sage ich: Der Rechtsstaat funktioniert, so wie Sie das gesagt haben, in dieser Krise nicht. Meiner Meinung nach ist der Rechtsstaat im konkreten Fall auch davon betroffen, dass die Freiheits- und Grundrechte unter eine Tuchent gehüllt werden und im Endeffekt nicht hervorkommen. (Abg. Gerstl: Geh bitte, das glaubst ja selber nicht!)
Deshalb: Aus und Schluss, aus mit Inszenierung, aus mit Angstmache und aus mit diesen Eilgesetzen! Machen Sie lieber Schnellgesetze und Schnellverfahren, wenn es um die Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof geht!
Deshalb bringe ich, wie bereits im Verfassungsausschuss, vor: Wir werden einen Rückverweisungsantrag stellen, der im Endeffekt an den Verfassungsausschuss geht, damit wir dort in seriöser, aber auch qualifizierter Art und Weise durch Sachverständige, durch qualifizierte Einrichtungen begutachten lassen können.
Da heute der Tag der Superheldinnen und Superhelden ist, spreche ich Sie an: Seien Sie – so wie viele Systemerhalter in dieser Zeit – heute die Superheldinnen und Superhelden und stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.23
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer gemeldet. – Bitte.