17.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt hier wieder ein Sammelgesetz vor, das steuerliche Maßnahmen betrifft; Kollege Vogl wird seitens der Sozialdemokraten genauer darauf eingehen.

Ich möchte vor allem über das reden, was nicht im Gesetz drinsteht. Jene Anträge, die die Oppositionsparteien eingebracht haben, wurden nämlich einfach mehr oder weni­ger ohne Diskussion vertagt, womit quasi auch die Öffentlichkeit gar nicht erfahren darf, welche Vorschläge die Opposition da gemacht hat und was sie gefordert hat, wie wir hier der Coronakrise richtigerweise begegnen. Es folgt nur ein ganz kleiner Auszug aus den Vorschlägen, die es da gegeben hat.

Der erste Vorschlag betrifft die Frage von Geschäftsmieten. Wir wissen, dass es betref­fend eine Reihe von Geschäftslokalen, Zehntausende in Österreich, ein sogenanntes Betretungsverbot gibt, das heißt, es ist verboten, dass ein Kunde hereinkommt. – Die Justizministerin hat gesagt: Das ist ein ganz klarer Fall, da ist keine Miete zu bezahlen! Auch wir halten das für richtig. Wir haben damals gesagt: Dann schreiben wir das aber bitte ins Gesetz hinein, damit es für alle klipp und klar ist: Dort, wo ein Betretungs­verbot besteht, ist keine Miete zu bezahlen!

Was haben wir in der Praxis? Auf was sind wir draufgekommen? – Die Republik Ös­terreich hat selber Geschäftslokale, die sie vermietet, zum Beispiel an ein Yogastudio. Da gibt es ein Betretungsverbot, es darf keiner hinein. Die Justizministerin würde sa­gen: Ganz klar, keine Miete fällig! Was macht die Republik Österreich? – Sie verlangt die Miete und bietet lediglich eine Stundung an. Erst aufgrund unserer Intervention in diesem einen Fall sagt sie jetzt, dass sie sich überlegt, ob sie vielleicht doch nicht die ganze Miete verlangt.

Wir brauchen die gesetzliche Klarstellung, dass Geschäftsbetriebe, die aufgrund eines Betretungsverbots behördlich mehr oder weniger geschlossen sind, keine Miete zahlen müssen. Leider ist es aber so, dass sich vor allem die ÖVP dagegen wehrt, dass es da zu einer klaren gesetzlichen Regelung kommt, weil offensichtlich die Interessen der Vermieter wichtiger sind als die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe und der EPUs. (Beifall bei der SPÖ.) Das völlig Absurde ist, dass der Finanzminister dann offensicht­lich auch noch bereit ist, mit Steuergeld aus einer illegal verrechneten Miete bis zu 75 Prozent zu zahlen. – Nein, ich will nicht, dass mit Steuergeld eine illegale Miete be­zahlt wird. Ich will nicht, dass ein EPU, ein Klein- und Mittelbetrieb eine illegale Miete bezahlen soll, sondern ich bin der Meinung, illegale Mieten sollen nicht bezahlt wer­den! (Beifall bei der SPÖ.)

Dann hatten wir die auch öffentliche Diskussion über das Dividendenverbot, das heißt, dass man, wenn ein Betrieb sagt: Ich kann meine Steuern nicht bezahlen!, klar sagt: Na ja, dann kannst du aber auch keine Dividende zahlen, dann kannst du deinen Eigentümern nicht Geld ausschütten! – Wer nicht das Geld hat, Steuern zu bezahlen, der kann auch nicht das Geld haben, Eigentümern eine Dividende zu zahlen. Wer zum Staat geht und sagt: Ich kann die Löhne meiner Angestellten nicht zahlen, bitte helft mir mit Kurzarbeit!, der kann nicht Dividenden ausschütten, denn wer zu wenig Geld hat, die Löhne zu zahlen, der kann auch nicht Dividenden zahlen.

Seitens der Regierung hat es dann geheißen: Machen wir! – Wir haben jetzt genau ge­schaut, was Sie gemacht haben: Wer nicht das Geld hat, die Steuern zu bezahlen –egal: Er darf Dividenden ausschütten. Wer nicht das Geld hat, die Löhne zu zahlen – egal: Er darf nach wie vor Dividenden auszahlen. Nur dann, wenn jemand die Haftung von der Cofag in Anspruch nimmt, dann darf er – zeitlich befristet für, glaube ich, neun Monate – keine Dividende auszahlen. – Das ist keine saubere Lösung! Wenn jemand nicht das Geld hat, seine Steuern zu bezahlen, dann darf er auch keine Dividenden ausschütten – aber das setzen Sie nicht um! (Beifall bei der SPÖ.)

Dasselbe gilt bei der Frage der Boni – Managerboni, Geschäftsführerboni –: Wir sind der Meinung: Ein Geschäftsführer, der sich vom Staat retten lässt, braucht keinen Bo­nus zu kassieren! – Dazu haben Sie zuerst Ja gesagt. Was steht in den Richtlinien drinnen? – Den halben Bonus kriegen diese Geschäftsführer trotzdem! – Der Steuer­zahler rettet das Unternehmen, stundet ihm die Steuer, gibt ihm einen Zuschuss, über­nimmt die Haftung, finanziert die Kurzarbeit – und der Geschäftsführer kriegt den hal­ben Bonus. Da ist die Frage: „Wo woar mei Leistung?“ – deswegen: keine Boni bei Staatshilfe! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt eine Reihe von Punkten, zu denen Anträge der Opposition vorliegen, die dem Plenum vorenthalten werden – das ist eine Art Zensur der Mehrheit, auch eine politi­sche Zensur, dass wir über diese Anträge hier nicht debattieren und auch nicht abstim­men können. Wir haben das bereits in den Ausschüssen problematisiert und gesagt, dass das ein Ende haben muss und dass auch die Vorschläge der Opposition das Recht haben, hier im Plenum diskutiert zu werden. Ich hoffe, dass das ab dem nächs­ten Mal auch so funktioniert. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gabriel Obernoste­rer. – Bitte.