20.09

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Kunst und Kultur leiden nicht nur unter der Coronakrise, sondern auch unter den zuständigen Ressort­verantwortlichen.

Wir haben mit dem Duo Kogler und Lunacek eine Fehlbesetzung par excellence. Ihre gemeinsame Pressekonferenz vom 17. April hat inzwischen so etwas wie Kultstatus, aber leider im negativen Sinn.

Es ist zwar auch ein Beitrag zur Kunst, wenn man für Stermann und Grissemann eine Kabarettvorlage liefert, aber so ganz haben sie ihren Job, glaube ich, noch nicht ver­standen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wenn jetzt die Regierungsfraktionen im Na­tionalrat einen unverbindlichen Entschließungsantrag quasi an sich selbst einbringen, dann ist das ein Schmäh, der dieses Hauses nicht würdig ist.

Abgesehen davon, dass der Antragstext mit Sternchen gegendert und damit so ver­hunzt ist, dass er kaum lesbar ist (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen), fordern die schwarz-grünen Abgeordneten von den schwarz-grünen Regierungsmitgliedern im Kulturbereich und Sport – und ich zitiere aus diesem Antrag –, „Möglichkeiten zur Ab­federung wirtschaftlicher Härtefälle [...] zu prüfen.“ – Also viel unverbindlicher geht es gar nicht mehr!

Was wollen Sie uns mit diesem Antrag eigentlich sagen? (Abg. Gabriela Schwarz: Was wollen Sie uns sagen?) – Also entweder ist es so, dass die Parlamentsklubs von Schwarz und Grün einen Missstand in der Regierungsarbeit festgestellt haben und jetzt eine Kurskorrektur verlangen, oder, und das ist es in Wahrheit, Sie betreiben hier reine Showpolitik und Wählertäuschung. (Beifall bei der FPÖ.)

Was Kunst- und Kulturschaffende brauchen, ist nämlich etwas ganz anderes: Sie brau­chen erstens Planbarkeit, zweitens Rechtssicherheit und drittens, das ist ganz wesent­lich, wirklich praxistaugliche Rahmenbedingungen, und das sind Sie uns bis heute im­mer noch schuldig geblieben.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen „betreffend dringliche Herstellung von Planbarkeit, Sicherheit und realitätsnahe Vorgaben für den heimischen Kunst- und Kulturbereich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert, bis 30. April 2020 einen konkreten, reali­tätsnahen und umsetzbaren Plan vorzulegen, der geeignet ist, die dringend erforder­liche Planbarkeit, Rechtssicherheit und Klarheit für die Tätigkeit der heimischen Kunst- und Kulturschaffenden sicherzustellen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Kommen wir nun zu Ihrem zweiten Antrag, zum Kunst-, Kultur- und Sportsicherungs­gesetz: Was Sie jetzt hier als große Rettungsaktion verkaufen, ist für den Kultur- und Sportbereich in Wahrheit nichts anderes als ein unausgegorener legistischer Pfusch. Es ist auch viel zu kompliziert und eine Sauerei den Kunden gegenüber.

Zuerst haben Sie das Epidemiegesetz ausgehebelt und damit den Unternehmern die Rechtsansprüche genommen und sie zu Bittstellern gegenüber den Wirtschaftskam­mern degradiert, und jetzt gehen Sie her und hebeln eindeutige Bestimmungen des ABGB aus. Sie nehmen damit den Konsumenten den Rechtsanspruch auf Rücker­stattung ihrer bereits bezahlten Tickets weg. Anstatt dass der Staat hergeht und hier mit Zuschüssen und Krediten einspringt, machen Sie die Konsumenten gegen ihren Willen zu unfreiwilligen Kreditgebern.

Das Perfide an diesem Antrag ist, dass Sie hier die Veranstalter von Kunst- und Kultur­veranstaltungen und die Besucher dieser Veranstaltungen gegeneinander ausspielen.

Wenn man jetzt gegen Ihren Antrag stimmt, was wir tun werden, dann erweckt das bei einem nicht genauen Hinschauen den Anschein, als würde man hier Kunst- und Kul­turveranstalter nicht unterstützen (Ruf: Geh bitte!), aber das stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staat drückt sich hier vor seiner Verantwortung und überbindet das Risiko auf die Konsumenten. Die Konsumenten müssen sich mit Gut­scheinen zufriedengeben, und wenn sie dann doch noch zu ihrem Geld kommen wol­len, müssen sie diesen Veranstaltern bis Jahresende 2022 einen Kredit einräumen. Bit­te denken Sie darüber einmal nach!

Dieser Kredit ist erstens erzwungen und damit in den meisten Fällen nicht freiwillig, zweitens ist er unverzinst, drittens ist er nicht inflationsabgesichert, und viertens, das Allerschlimmste, er ist nicht insolvenzabgesichert.

Wenn ich in meinem Beruf im Notariat einen solchen Kreditvertrag aufsetzen müsste, hätte ich größte Bedenken und würde meine Klienten aufgrund meiner berufsrecht­lichen Verantwortung vor dem Abschluss eines solchen einseitigen und riskanten Rechtsgeschäfts warnen und ihnen davon abraten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie zumindest so fair wären und einen Insolvenzschutz in das Gesetz eingebaut hätten! So wird es im Kultur- und Sportbereich aber zu vielen Insolvenzen – halt ein bisschen zeitverzögert, aber schließlich dann doch – kommen, und die Zeche zahlen dann am Ende die Konsumenten, die dann auf ihren Gutscheinen sitzen bleiben.

Ich bin mir sicher, je nach finanzieller Situation und Einzelfall würden viele Ticketbe­sitzer freiwillig, und die Betonung liegt auf freiwillig, Gutscheine anstatt Zahlungen ent­gegennehmen; aber Sie setzen Ihre autoritäre Politik von staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen fort, anstatt Unternehmen und Vereinen tatsächlich zu helfen. Die Rechnung wird aber am Ende gemacht, und die werden Sie präsentiert bekommen, das verspreche ich Ihnen! Auch eine weitere Kurve wird nämlich abflachen, und zwar ziemlich steil nach unten, nämlich die Kurve Ihrer Umfragewerte, denn die Menschen in diesem Land haben die Bevormundung langsam, aber ganz sicher satt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend dringliche Herstellung von Planbarkeit, Sicherheit und realitätsnahe Vorga­ben für den heimischen Kunst- und Kulturbereich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht und Antrag des Justizaus­schusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Si­cherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz –KuKuSpoSiG) beschlossen wird (142 d.B.) in der 27. Sitzung des Nationalrates am 28. April 2020

„Verständnis, Klarheit und ein Minimum an Planungssicherheit: Wer erwartet hatte, dass es von Regierungsseite zu guter Letzt auch in Bezug auf die Kultur einen nach­vollziehbaren Fahrplan geben würde, der wurde am Freitag enttäuscht. In fast allen Be­reichen wurden in den vergangenen Tagen und Wochen vorsichtige Lockerungen skiz­ziert. Was die Kultur betrifft, stifteten Vizekanzler Werner Kogler und die zuständige Staatssekretärin Ulrike Lunacek bei ihrer Pressekonferenz dagegen Verwirrung.“ so zu lesen in einem Kommentar im Standard vom 19. April 2020.

Tatsächlich führte die zitierte Pressekonferenz von Vizekanzler Kogler und der für Kul­tur zuständigen Staatsekretärin Lunacek vom Freitag, den 17. April 2020 zu Ratlosig­keit bis Verärgerung bei den Betroffenen und offenbarte neben offensichtlicher Planlo­sigkeit ein Bild fehlender Koordinierung und Kommunikation.

Staatssekretärin Lunacek kündigte in der genannten Pressekonferenz unter anderem an, dass die Museen grundsätzlich Mitte Mai wieder öffnen könnten, die Bundesmu­seen aber aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen erst am 1. Juli 2020 öffnen möch­ten.

In der Folge war die Irritation groß, da es ganz offensichtlich diesbezüglich zu diesem Zeitpunkt keine Abstimmung unter den Bundesmuseen gegeben hat und diese auch nicht im Vorfeld über die geplante Öffnungsmöglichkeit ab Mitte Mai seitens der Staats­sekretärin in Kenntnis gesetzt wurden.

Durch diese offensichtlich fehlende interne Kommunikation löste die Staatssekretärin nicht nur ein Höchstmaß an Verunsicherung bei den Betroffenen sondern eine tage­lange öffentliche Diskussion mit vehementer Kritik am verkündeten „Nichtöffnen“ der Bundesmuseen vor dem 1. Juli 2020 aus:

So erklärte Christian Köberl, Generaldirektor des Naturhistorischen Museums (NHM), gegenüber ORF.at: „Ich darf anmerken, dass wir vom NHM nicht direkt in irgendwelche derartigen Erörterungen eingebunden waren, und vom Ministerium in dieser Sache keine schriftlichen Weisungen bekommen haben.“

Am Freitagnachmittag – offensichtlich nach der genannten Pressekonferenz – einigte man sich in der Bundesmuseenkonferenz endgültig auf den 1. Juli 2020 als Datum für die Wiederöffnung der Bundesmuseen.

Die Generaldirektorin der Nationalbibliothek und derzeitige Vorsitzende der Bundesmu­seenkonferenz Johanna Rachinger versuchte gegenüber Ö1 dann diese Entscheidung, erst am 1. Juli 2020 öffnen zu wollen, damit zu begründen, dass „die Bundesmuseen einen großen Teil der Mitarbeiter bis Ende Juni in Kurzarbeit geschickt hätten und Re­novierungsarbeiten vorgezogen worden seien.

„Dazu kommt auch, dass wir uns nicht erwarten, dass wir sehr große Besucherströme im Mai und Juni haben werden. Die Touristen bleiben aus, die Schulen werden auch nicht kommen, weil die Vorgaben haben, wie sie sich in Zeiten von Corona zu verhal­ten haben,(…)“, so eine weitere Begründung für die Nichtöffnung von Rachinger.

Albrecht Schröder, Direktor der Albertina, gab letzte Woche bekannt, dass die seit vier Jahren geplante Ausstellung „Modigliani – Picasso. Revolution des Primitivismus“ auf 2021 verschoben werde. „Wir können das finanzielle Risiko einer solchen Ausstellung nur tragen, wenn es wie zuletzt bei Dürer, Claude Monet oder der Matisse-Ausstellung eine realistische Chance gibt, mit mindestens 300.000 Besuchern rechnen zu dürfen. Diese realistische Chance sehe ich in diesem Jahr nicht“, so Schröder in einer Aus­sendung, der sich aber in einem „Wien Heute“ Interview bereits am 21. April 2020 zu­mindest grundsätzlich gesprächsbereit für eine frühere Öffnung zeigt:

„Vor der Wiedereröffnung brauche es allerdings noch eine verbindliche Zusage der Politik, so Schröder. (…) Zudem seien die Rahmenbedingungen noch nicht konkret ge­nug. Etwa ob die maximale Besucheranzahl pro Ausstellungsraum berechnet werden muss oder anhand der Gesamtfläche des Museums.“

Dass man sich hier insbesondere auf betriebswirtschaftliche Argumente als Begrün­dung für die Weigerung einer Öffnung der Bundesmuseen vor dem 1. Juli 2020 beruft, führte ebenfalls zunehmend zu Kritik.

So war in der Presse vom 22. April 2020 in einem Artikel von Almuth Spiegler unter dem Titel „Öffnet die Museen!“ unter anderem Folgendes zu lesen:

„(…) Jetzt könnte gerade Österreich, das trotz jahrzehntelang schwacher Kulturpolitik immer (noch) nicht umgebrachte Kulturland, ein weltweites Zeichen setzen. Mit so vie­lem könnte man das, sitzen hier schließlich einige der besten Spektakelmeister gerade fest. Doch erst einmal: Museen öffnen. Gratis Eintritt. Tag und Nacht meinetwegen. Ein fulminantes Feuerwerk an kuratorischen Verrücktheiten, an Vermittlungsprogramm, an Angeboten für Kinder und Schüler abbrennen. Alles ohne Konkurrenz des übrigen Kul­turbetriebs. Wie kann man diese Möglichkeit nur so eiskalt vernünftig verstreichen las­sen?

Doch dafür brauchte es Direktorinnen und Direktoren, die nicht an ihren Besucherre­korden und budgetären Zukunftsplänen hängen, die es ertragen könnten, ihr Haus viel­leicht in Zustände wie vor der Ausgliederung versinken zu sehen - nur dass statt der vereinzelten Wiener Pensionisten diesmal die Jungen kommen würden! Doch die Kul­turpolitik und ihre so erfolgsverwöhnten Kulturmanager verharren wie gelähmt in dem, was gerade nicht möglich ist. Man möchte sofort schreiend auf den Zentralfriedhof laufen und der "Kulturnation" das Ehrengrab schaufeln.“

Gewissermaßen eine „Verpflichtung“ zur Öffnung ergibt sich wohl auch aus dem Bun­desmuseengesetz, wo klar normiert ist, dass die Bundesmuseen den Auftrag haben, „die im Rahmen eines permanenten gesellschaftlichen Diskurses die ihnen anvertrau­ten Zeugnisse der Geschichte und Gegenwart der Künste, der Technik, der Natur so­wie der sie erforschenden Wissenschaften sammeln, konservieren, wissenschaftlich aufarbeiten und dokumentieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(…) Als umfassende Bildungseinrichtungen entwickeln sie zeitgemäße und innovative Formen der Vermittlung besonders für Kinder und Jugendliche.“

Neben betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und der bestehenden Verpflichtung zu zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Gebarung darf aber gerade in der jet­zigen Situation auch der gesellschafts- und bildungspolitische Aspekt nicht außer Acht gelassen werden.

Wie die Presse am 23. April 2020 berichtete, erfuhren die Bundesmuseums-Direktoren erst bei der Pressekonferenz von Kulturminister Werner Kogler und seiner Staatsse­kretärin Ulrike Lunacek von der prinzipiellen Möglichkeit, schon Mitte Mai zu eröffnen. „Für viele ein Schock. Plötzlich schien es, als würden die Bundesmuseen nicht aufma­chen wollen. In den vergangenen Tagen wurde also fieberhaft an Plänen, die auch wirtschaftlich möglich sind, gearbeitet.“

Nach einer mehrtägigen öffentlichen Diskussion und viel Kritik an der Nichtöffnung der Bundesmuseen haben sich nunmehr einzelne Bundesmuseen doch dazu entschlos­sen, vor dem von der Staatssekretärin in der Pressekonferenz avisierten Termin aufzu­machen.

Große Verunsicherung hat die genannte Pressekonferenz von Vizekanzler Kogler und Staatssekretärin Lunacek insbesondere auch im Bereich der Theater ausgelöst:

So forderte Josefstadt-Direktor Herbert Föttinger im Namen der großen Wiener Theater jetzt ein klärendes, offenes Gespräch mit Ulrike Lunacek und geht mit den verkündeten Restriktionen in einem Interview mit dem ORF-Morgenjournal am 23. April 2020 hart ins Gericht:

„Ganz konkret möchte man wissen, wie man im Herbst weiterarbeiten soll. Denn eines sei sicher: Mit diesen Restriktionen sei es unmöglich. Das sind ja alles unsinnige Re­geln und wie Herr Kusej sagt, all das ist plemplem. Und er hat Recht, er hat einfach Recht. Man kann unter diesen Bedingungen nicht probieren, das ist auch mein Credo. Man kann auch unter diesen Bedingungen nicht Theaterspielen. Im Falle der Josef­stadt wären, wenn man die 20 Quadratmeter-Regel befolgt, wären das gerade 30 Be­sucher, die da hineingehen könnten.“

Auf die nunmehr unter dem Druck der öffentlichen Diskussion angekündigte Nachjustie­rung bis Mitte Mai beispielsweise bei den Raumvorgaben durch Vizekanzler Kogler stellt Föttinger fest, dass „hier rasch und von allen wirklich klar gehandelt werden muss (…)“.

Am 22. April 2020 wird im Standard berichtet, dass „den kritischen bis erbosten Reak­tionen auf die Pressekonferenz der kultur-verantwortlichen Regierungsmitglieder Wer­ner Kogler und Ulrike Lunacek (Grüne) vom Freitag sich auch die freien Theater an­schließen. Gerade die kleineren Bühnen seien es, die mit einer 20 Quadratmeter-pro-Person-Regel kaum proben können. In einem Brief an die Regierung fordert daher die IG Freie Theater ein Auflockern dieser Regel (…).

In einem weiteren offenen Brief, der bisher unter anderen von Karl-Markus Gauß, Karl Markovics, Renate Welsh und Marlene Streeruwitz unterzeichnet wurde, werden kon­krete Forderungen wie etwa "realistische Vorgaben und Bedingungen mit fixen Da­tumsangaben" zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs gestellt.

"Statt Akzente zu setzen, die der jetzigen Situation angemessen sind", reagiere die Politik "mit vagen Ankündigungen und Vertröstungen auf spätere Zeitpunkte und ver­lässt sich darauf, dass Kunst, Kultur und der Sport sich selber helfen und wenn und wo nicht, dass soziale Unterstützungsmaßnahmen greifen, die vorne und hinten nicht ge­nügen", heißt es in dem Brief.“

Auch zum Bereich von Großveranstaltungen wie bspw. zu den Salzburger oder Bre­genzer Festspielen bleiben die Aussagen von Kogler und Lunacek sehr vage.

Wie in der Pressekonferenz vom 17. April 2020 mitgeteilt, werden große Veranstaltun­gen, wo viele Menschen zusammenkommen und eng zusammenstehen, bis 31. Au­gust nicht möglich sein. Eine konkrete Zahl, die eine Großveranstaltung definiere, woll­te man dabei nicht nennen, weil dies von der Möglichkeit der Veranstalter abhinge, die Schutzmaßnahmen und Abstandsregelungen zu gewährleisten.

Skurril anmutend ist die in diesem Zusammenhang getätigte Aussage von Kogler, dass „man selber aufpassen muss, dass man nicht skurril wird als Regierung" und lässt mit folgender Ergänzung, dass in Hinblick auf die Möglichkeit der Abhaltung der oben ge­nannten Festspiele „theoretisch viel möglich ist, Praktisches eine andere Frage ist,“ die Verantwortlichen ratlos zurück.

Nicht wesentlich befriedigender ist die Hinzufügung von Lunacek, dass es „jedenfalls Ziel ist - immer unter Maßgabe der aktuellen Entwicklung - hier Mitte Mai die endgültige Antwort zu habe.“

Auf besonderes Unverständnis stoßen insbesondere die von Kulturstaatssekretärin Lu­nacek avisierten „Lockerungen“ für Proben und Trainings:

Ab 18. Mai 2020 sind Einzelproben wieder zulässig, dies aber nur im professionellen Bereich. Ab 1. Juni 2020 werden auch Proben im professionellen Theaterbereich er­laubt. Dies aber unter Einhaltung einer Fläche von 20m2 sowie des 1 Meter Sicher­heitsabstandes. Darüber hinaus gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.

„Wir können nicht Theater spielen. Es gibt bei uns am Theater keine Abstandsregel, die kann nicht funktionieren. Es gibt auch keinen Nasen-Mundschutz bei uns. Das kann auch nicht funktionieren. So lange diese Regeln aufrecht sind, kann kein Theater pro­bieren," so die diesbezügliche Kritik von Josefstadt-Direktor Herbert Fötttinger.

Für das Grazer Schauspielhaus bedeute der neue Erlass bezüglich der Kulturaktivitä­ten, dass "wir keine der vier bereits weit gearbeiteten Inszenierungen bis Ende der Sai­son proben können", befand Intendantin Iris Laufenberg im APA-Gespräch. Sie hoffe auf die ankündigten "weitreichenden Lockerungen" im Mai, "damit belastbare Planun­gen für die nächste Spielzeit überhaupt möglich sind".

Für "fast alle Bühnenkünste sind die Auflagen, u. a. maximal eine Person pro 20 Quad­ratmeter, sowohl im Proben- aber auch im Vorstellungsbetrieb schwer bzw. nicht reali­sierbar", erklärte Laufenberg. Daher könnten vorläufig Produktionen, die wie Shakes­peares "Macbeth" schon weit gediehen seien, nicht geprobt werden. "Wir bleiben trotz­dem optimistisch", betonte die Intendantin. (18.04.2020 / Kurier)

Um endlich die derzeit bestehende Verunsicherung zu beenden und Rechtssicherheit sowie Planbarkeit durch ein realitätsnahes und umsetzbares Maßnahmenpaket für die Kunst- und Kulturschaffenden zu gewährleisten stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert, bis 30. April 2020 einen konkreten, reali­tätsnahen und umsetzbaren Plan vorzulegen, der geeignet ist, die dringend erforder­liche Planbarkeit, Rechtssicherheit und Klarheit für die Tätigkeit der heimischen Kunst- und Kulturschaffenden sicherzustellen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.