21.53

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Dem vorliegenden befristeten Antrag auf elektronische oder postalische Einbringung einer Verlängerung des Aufenthaltstitels im Rahmen des Asyl­gesetzes haben wir im Ausschuss zugestimmt. Dies geschah deshalb, weil es auch zum Schutz der Beamten ist und weil es ja im Regelfall so ist, dass schon eine Auf­enthaltsbewilligung nach einem abgeklärten Verfahren vorliegt. Das können wir als Frei­heitliche gut akzeptieren.

Was wir nicht akzeptieren können, ist, was die EU jetzt als Vorstoß zum Asylwesen verlauten ließ. Man kam auf die glorreiche Idee, Asylanträge, also Erstanträge, zumin­dest bis zum Ende der Covid-Krise gänzlich elektronisch einbringen zu können und abzuwickeln. Das, meine Damen und Herren, ist für jemanden, der sich mit dieser Ma­terie befasst, etwas, was man wirklich nicht befürworten kann. Ja, die EU-Kommission geht mit dem Vorstoß so weit, dass man sagen kann, sie ist von der Lebensrealität weit entfernt. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum sage ich das? – Die Kommission erachtet es nicht für notwendig, dass ein Asylwerber persönlich befragt wird, aber ohne Erst- und Folgebefragungen eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten. Da können faustdicke Lügen aufgetischt werden, da können frei erfundene Lebensgeschichten zum Besten gegeben werden, und da kön­nen schöne erfolgsversprechende Vorlagen übermittelt werden. Damit öffnet man nicht den Zugang zum Menschenrecht, sondern damit bewirkt man ganz etwas anderes. Da­mit fordert man die Schlepperindustrie ja geradezu auf, ihr Wirken auch auf elektroni­schem Wege auszubreiten. Mit solchen Vorschlägen macht man sich geradewegs zum Geburtshelfer der Cyberschlepperei. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb meine Prognose: Innerhalb kürzester Zeit wird man tadellose Lebensläufe er­werben können, unterfüttert mit tollen Bildern, die dann der Beweiskraft dienen sollen.

Auch die Abgabe von Fingerprints, also die Aufnahme in Eurodac, könne dann später erfolgen, meint man. Das heißt, im ersten Verfahren ist es gar nicht möglich, einen Ab­gleich mit anderen EU-Ländern vorzunehmen, ob dieselbe Person nicht schon mit ei­ner anderen Geschichte und mit einem anderen Namen dort einliegt.

Solche Vorstöße, wie sie die EU-Kommission hier macht, sind Ideen aus „Tausendund­eine Nacht“. Den Traumdestinationen des Schlepperwesens – und da gehört Öster­reich dazu – könnte man gar keinen größeren Bärendienst erweisen. Es ist unglaub­lich, wie die EU, von der wir zu Beginn der Covid-Krise nichts gehört haben, hier unbe­wusst der Schlepperei Vorschub leistet.

Meine Damen und Herren! Mit uns wird es solche Knieschüsse in der Flüchtlingspolitik nicht geben, und wir gehen davon aus, dass dies insgesamt keine Mehrheit hier im Hohen Haus finden wird. Sehr geehrter Herr Innenminister! Stellen Sie auch Ihrem Koalitionspartner gegenüber klar, dass es solche Lösungen für Österreich nicht geben wird! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Richtig! Ganz richtig!)

21.57

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hofinger. – Bitte.