9.15

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegin Maurer hat natürlich eine selektive Wahrnehmung der Wahrheit, wenn sie sagt: Die haben eh alles mitbeschlossen und regen sich jetzt auf! – Darauf entgegne ich: Moment! Die ersten zwei Covid-19-Gesetze von inzwischen 16 oder 17 – man verliert den Überblick – haben wir zähneknirschend mitbeschlossen und der Regierung Ver­ordnungsermächtigungen eingeräumt. Es konnte aber niemand davon ausgehen, dass die Regierung verfassungswidrige Verordnungen erlässt und in die Grundrechte eingreift. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Diese Kooperationsbereitschaft, die die Opposition gezeigt hat, war einseitig, denn zurückgekommen ist nämlich gar nichts.

Sie nehmen darauf Bezug, dass das Epidemiegesetz steinalt ist und reformiert gehört, aber im Jänner hat das Gesundheitsministerium Covid-19 in die Liste der anzeige­pflichtigen Krankheiten nach dem Epidemiegesetz eintragen lassen. Man war also schon damit befasst und hat damals offensichtlich noch gedacht, das sei zeitgemäß, denn sonst hätte man handeln müssen. Diesbezüglich ist man aber offenbar seit Jän­ner bis heute im Mai im politischen Schlafwagen unterwegs.

Nun zum Epidemiegesetz selbst – Entschuldigung, wenn ich in die Details gehe, aber diese zeigen, wie man hier arbeitet –: Da wird jetzt ein neues Register eingeführt, ein Screeningregister. Die Daten aus diesem Register kommen dann in das Register für anzeigepflichtige Krankheiten, und von diesem Register – ja, es gibt ein drittes – kommen die Daten dann in das Statistikregister. Bei all diesen Registern hat man allerdings verabsäumt, gemäß § 21 Datenschutzgesetz die Datenschutzbehörde in Kenntnis zu setzen und zur Stellungnahme zu diesem Gesetz einzuladen. Die grünen Datenschützer haben leider das Datenschutzgesetz übersehen. Das ist ja wurscht, man tut ja nur mit Daten herum. Was man aber nicht gemacht hat, ist, dass man zum Beispiel schaut, wie diese Daten in Elga kommen; Stichwort politischer Schlafwagen, dort ist nämlich nichts los.

Weiters wurde in der letzten Sitzung von Kollegin Diesner-Wais etwas behauptet, das auch nicht stimmt, nämlich dass die Daten der Wissenschaft für die Forschung zur Verfügung stünden. – Nein! Das Gesetz wird so geändert, dass nur die Ages und die GÖG Zugriff haben, die Med-Uni Wien und die Med-Uni Graz aber keinen Zugriff haben, um diese Daten zu beforschen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses neue Register wird jetzt eingeführt, und wir alle wissen, dass es spannend wäre zu wissen, welche Vorerkrankungen die Covid-Erkrankten gehabt haben. Das wird natürlich nicht erfasst. Man kann also mit den Daten nichts anfangen. Es wird auch die Medikation nicht erfasst. Warum wäre das wichtig? – Vielleicht haben viele von Ihnen gelesen, dass in Diskussion war, ob blutdrucksenkende Mittel eine Auswirkung auf die Krankheit haben. Man erfasst das aber gar nicht, und daher kann man es dann auch nicht überprüfen und beforschen. Dieses Register ist für die Fische! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Dann schaut man sich im Fernsehen den „Report“ an und sieht Sektionschef Auer, und dieser sagt irgendwie gönnerhaft: Na ja, welche Daten relevant sind und wer diese bekommt, das sagen wir dann gegebenenfalls. – Das bedeutet: Wir geben nichts her von diesem Ministerium, und wenn, dann entscheiden wir, was wir hergeben und wem wir es geben, denn wer nichts weiß, der muss alles glauben. – Mit dieser Politik der Unsicherheit arbeiten Sie seit zwei Monaten! (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Lausch und Stefan.)

Kommen wir zum § 15 Epidemiegesetz: Dabei geht es um die Veranstaltungen, die die Behörde untersagen muss, wenn diese Veranstaltungen zu einer Verbreitung der Krankheit beitragen, aber nur, wenn dieses Untersagen unbedingt erforderlich ist. In diesem Zusammenhang geht es um Veranstaltungen, die zu einem Zusammenströmen größerer Menschenmengen führen.

Die Grünen haben uns dann erklärt: Das brauchen wir, damit wir Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchführen können. – Bei welcher Sportveranstaltung ohne Zuschauer kommt es denn zu einem Zusammenströmen größerer Menschenmengen?

Das ist ein vorgeschobenes Argument! Sie haben die wahren Gründe nicht offengelegt, warum Sie dieses Gesetz ändern wollen, und deswegen misstrauen wir Ihnen. Jetzt kann nämlich die Behörde Auflagen erteilen, Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Teilnehmer und der Größe der Abstände vornehmen. Für den Veranstalter ist es dann natürlich nicht mehr leicht, nachzuweisen, ob diese Beschränkung mit Abständen von zwei Metern unbedingt erforderlich war oder auch eineinhalb Meter gegangen wären. Die Behörde hat einen riesengroßen Spielraum, und dem sind die Bürger jetzt ausgeliefert.

Klubobmann Wöginger hat gesagt:  Auf das Verfassungsrecht wurde Rücksicht ge­nommen. – Oh, ist das nett! Nicht: Es wird eingehalten!, sondern: Es wurde ein bissi Rücksicht genommen!, und wenn dann etwas der Verfassung widerspricht – das hat ja Kurz schon gesagt –: Da schauen wir dann später, wenn alles vorbei ist! Uns ist das ja wurscht! Wer will schon Verfassung? Wir haben da dieses Parlament, das nervt, und dann gibt es noch diesen Bundesrat, der macht dann einen Einspruch! (Zwischenruf bei der ÖVP!) – Na, das nervt so einen ÖVPler furchtbar, wenn er das nicht durch­peit­schen kann.

Und eine Begutachtung will die Opposition auch noch! Wir regulieren da Versamm­lungen und greifen in die Grundrechte ein, und dann wollen die eine Begutachtung! Na, das ist ja unerhört von euch! Was fällt euch ein? (Heiterkeit bei den NEOS. – Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

Wir haben alle Covid-Gesetze befristet. Dieses aber, bei dem in die Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird, wird nicht befristet, das kommt ins Dauerrecht! Obwohl das Epidemiegesetz so überholungsbedürftig ist, wie uns Klubobfrau Maurer gerade vorhin erklärt hat, kommt dieser Unfug jetzt ins Dauerrecht. – Sie glauben doch Ihren eigenen Schmäh nicht! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.)

9.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Bundesminister Anschober. – Bitte.