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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die 34. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg und Mag. Christian Ragger.
Auch in dieser Sitzung finden die Abstimmungen über die Verhandlungsgegenstände jeweils am Ende der Verhandlungen über alle Vorlagen eines Ausschusses statt. Darüber hinaus kann die Sitzung vor den Abstimmungen jeweils kurz unterbrochen werden.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vom Bundeskanzleramt ist folgendes Schreiben eingelangt:
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 20. Mai 2020 [...] Frau Staatssekretärin Mag. Ulrike LUNACEK ihrem Wunsch entsprechend vom Amt als Staatssekretärin enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes Frau Mag. Andrea MAYER zur Staatssekretärin ernannt und sie zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport beigegeben.“
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Ich darf an dieser Stelle Frau Staatssekretärin Ulrike Lunacek, nunmehr außer Dienst, für ihre Arbeit und für ihren Dienst an der Republik sehr herzlich danken. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Einlauf und Zuweisung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2065/J bis 2177/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortung: 1340/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird (193 d.B.)
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Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 und 4, 8 bis 10, 11 bis 14, 15 bis 21, 22 bis 25, 27 bis 30 sowie 32 bis 36 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz vereinbart, die Dauer der Debatten betreffend eine entsprechende Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ einzuhalten. Die folgenden Redezeiten ergeben sich daraus: ÖVP 156, SPÖ 108, FPÖ 88, Grüne 80 sowie NEOS 64 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 32 Minuten, die Redezeit wird pro Debatte auf 5 Minuten beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die Redezeiten.
Wer für den Vorschlag der Redezeiten ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.