13.43

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Ich werde mich wieder aufs Biozidproduktegesetz konzentrieren.

Was passiert in diesem gegenständlichen Entwurf? – Ganz kurz: Wir passen an EU-Recht an, das sind flankierende Regeln zu einer Verordnung. Wir adaptieren das Bio­zidproduktegesetz, um aufgrund abgelaufener Übergangsbestimmungen auch eine Rechtsbereinigung vorzunehmen. Wir valorisieren Gebühren, damit man die hohe Qualität der Zulassungsverfahren in Österreich auch weiter gewährleisten kann. Wir passen einige Bestimmungen an das Chemikalienrecht und natürlich auch an den Datenschutz an.

Warum ist das alles so wichtig? – Es geht gerade im Zulassungsverfahren von Pro­dukten wie Biozidprodukten darum, besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen, und es geht auch darum, ein besonderes Vorsorgeprinzip walten zu lassen. Beides setzen wir mit dieser Novelle um. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben in dieser Novelle auch spezifische Zulassungsstrategien vorgelegt, um auch weiterhin rasche Verfahren garantieren zu können. Wir haben gerade in der Corona­krise gesehen, wie wichtig das sein kann. Wir haben durch ein wirklich innerhalb von 24 Stunden abgeführtes Verfahren einer Notfallzulassung ermöglicht, dass wir die Des­infektionsmittelversorgung in Österreich großräumig sicherstellen konnten. Die Qualität dieser Verfahren, das Tempo dieser Verfahren, die rechtliche Basis dieser Verfahren sichern wir mit der Novelle zum Biozidproduktegesetz.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Chemiepolitik und Biozide bedanken, die heute auch teilweise hier anwesend sind, und darf Sie um Ihre breite Zustimmung ersuchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.45

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Umweltausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.