16.27

Abgeordnete Dr. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne): Herr Präsident! Werte Herren Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nicht im Detail auf diese sieben Abkommen eingehen. Da Einstimmigkeit vorherrscht, kann ich wie schon in den letzten Reden nur festhalten, dass internationale Kooperation, europäische Zusammenarbeit und genau diese Abkommen gerade für Österreich von ganz besonderer Relevanz sind und wir hier in Österreich auch eben eine lange Tradition haben, was solche internationalen Kooperationen anbelangt.

Kollegin Kugler hat es schon erwähnt: Was das Abkommen zwischen der EU und Armenien anbelangt, halten wir dieses für ganz, ganz wichtig, denn man könnte meinen, diese Art von Abkommen ist eine Vorstufe für Abkommen, welche die EU mit anderen Ländern, wie beispielsweise Georgien, bereits abgeschlossen hat. Das ist ein wichtiger weiterer Schritt.

Das Abkommen mit dem Opec-Fonds soll durch ein Änderungsprotokoll ergänzt wer­den, wobei es um die Sicherstellung der außenpolitischen Interessen Österreichs in Europa und in der Welt und auch um den Ausbau des Standortes Österreich als Amtssitz und Konferenzort sowie um die Beziehungen zu den internationalen Orga­nisationen geht.

Das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlag­nahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung von Terrorismus wurde bereits 2005 in Österreich unterzeichnet. Es ist seit 2008 in Kraft und wird jetzt endlich ratifiziert, was mich besonders freut.

Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika hat Kolle­gin Kugler auch schon erwähnt. Dieses halte ich gerade in der aktuellen Situation für ganz, ganz wichtig, da wir wissen, dass Lateinamerika ganz besonders von der aktu­ellen Krise betroffen ist.

Es geht aber bei dem Ganzen nicht nur um Völkerrecht, sondern natürlich geht es auch um Menschenrechte. Der Europarat, das werden Sie wissen, ist die älteste Men­schenrechtsorganisation, die wir haben, auf die wir uns berufen können; im Zuge dessen möchte ich zum TOP 19 einen Entschließungsantrag einbringen.

Wie Sie wissen, gibt es auch auf europäischer Ebene eine sogenannte LGBTI Inter­group des Europäischen Parlaments, in der alle Parteien, Fraktionen vertreten sind, in der auch Menschen mit einer heterosexuellen Orientierung dabei sind – einfach als Unterstützung, aus Solidarität. Diese Intergroup hat nämlich auch die aktuellen Ent­wicklungen, was Menschenrechte, was LGBTI-Rechte anbelangt, erst kürzlich wieder verurteilt und dazu aufgerufen, dass wir solidarisch dagegen auftreten – deswegen unser Antrag.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, sich nach Möglichkeit auf EU- und auf bilateraler Ebene für die Verbesserung der Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa einzusetzen und im Sinne des österreichischen Enga­gements für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren.“

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Ich halte diesen Antrag für ganz, ganz wichtig; es war heute Thema. Ich danke auch der SPÖ für diese Anregung, das hier zu thematisieren. Das haben wir gerne aufge­griffen und auch gemeinsam mit der ÖVP diesen Antrag erarbeiten können. Ich denke, da geht es wirklich darum, dass wir in Österreich auch klarmachen, wo die Grenze ist, auch klarmachen, welche europäischen Wertigkeiten wir hochhalten müssen, und dazu gehört auf jeden Fall, nicht nur die Menschenrechte zu schützen, sondern eben auch Minderheiten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)

Da wir vorhin die Diskussion rund um eine doch, wie ich sagen würde, abwertende Formulierung des Klubobmanns der FPÖ hatten, habe ich mir erlaubt, Ihnen ein kleines Geschenk (einen Mund-Nasen-Schutz mit Regenbogenmusterung in die Höhe haltend und wieder zurück in ein grünes Kuvert steckend) mitzubringen. Diese Maske ist frisch und nun auch extra für Sie verpackt. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Die brauchst ja selber!)

Ich würde Ihnen empfehlen, um Sie vielleicht auch ein bissel zu sensibilisieren, diese Maske einfach ein paar Tage aufzusetzen, um zu schauen, wie die Menschen reagie­ren (Abg. Kickl: Ja, ja!), um zu schauen, ob Sie womöglich auch angepöbelt werden, um zu schauen, ob Sie vielleicht sogar in Österreich nur dafür, dass Sie eine Regen­bogenmaske tragen, tätlich angegriffen werden. (Abg. Kickl: Ja, ja!) Vielleicht werden auch Sie dann verstehen, wie wichtig es ist, solidarisch zu sein, Menschen­rechte hochzuhalten und in Zukunft wirklich keine diskriminierenden Ausdrücke hier im Hohen Haus zu verwenden. – Danke. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen. – Die Rednerin übergibt das Kuvert an Abg. Kickl. – Abg. Kickl – das Kuvert demonstrativ auf den freien Platz zwischen ihm und Abg. Meinl-Reisinger legend –: Ein bissel eine Mei­nungsfreiheit werden Sie auch ...!)

16.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Ewa Ernst-Dziedzic, Nico Marchetti

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 19 Bericht des Außenpolitischen Aus­schusses über die Regierungsvorlage (22d.B.): Protokoll zur Änderung des Zusatzpro­tokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (81 d.B.)

Für den Europarat, die führende Menschenrechtsorganisation Europas, stellt der Schutz von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen ein zentrales Anliegen dar. Viele intergeschlechtliche und Trans*-Personen sehen sich in ganz Europa besonders prekären, insbesondere psychisch krankmachenden Situationen ausgesetzt. Anfang Mai veröffentlichte die Grundrechteagentur der Europäischen Union (FRA) ihre zweite Erhebung zur Situation von LGBTIQ-Personen in ganz Europa. Darin wird nochmals deutlich, dass gerade trans- und intergeschlechtliche Personen nicht nur unter Diskriminierung und Ausgrenzung, sondern auch in besonderem Maße unter Gewalt zu leiden haben.

Die Erhebung ergab insbesondere, dass intergeschlechtliche und Trans*-Personen häufiger diskriminiert und belästigt werden als andere LGBTI-Gruppen, und gerade intergeschlechtliche Personen erleben doppelt so häufig körperliche oder sexuell motivierte Übergriffe und Gewalt. 40 % der Befragten berichteten, dass ihnen die Eintragung in Personenstandsregister verweigert wurde oder sie von den Beamtinnen und Beamten verspottet oder belästigt wurden. Mehr als die Hälfte der befragten Trans*-Personen wurde im vergangenen Jahr diskriminiert. Sie hegen auch Zweifel, dass die Regierungen genügend unternehmen, um die Sicherheit der LGBTI-Ge­meinschaft in ihren Ländern zu gewährleisten.

Auch die LGBTI Intergroup des Europäischen Parlaments, ein überparteiliches Bündnis von Abgeordneten aus verschiedensten politischen Richtungen, forderte anlässlich des am 17. Mai jährlich begangenen Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie, Interphobie und Transphobie erneut einen umfassenderen, europaweiten Schutz u.a. für trans- und intergeschlechtliche Personen; auch in den EU-Mitgliedstaaten selbst bestehe oftmals noch Nachbesserungsbedarf.

Das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität umfasst auch, dass Menschen nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen. Das wurde auch vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 29. Juni 2018 bekräftigt. Für die betroffenen Personengruppen können solche restriktive Regelungen jedoch sehr weitgehende Folgen haben.

Angesichts besorgniserregender Entwicklungen in Europa und des traditionellen Einsatzes Österreichs für die Förderung und Achtung der Menschenrechte weltweit darf die Republik Österreich nicht untätig bleiben. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten, die Bundesministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, sich nach Möglichkeit auf EU- und auf bilateraler Ebene für die Verbesserung der Situation von intergeschlechtlichen und Trans*-Personen in Europa einzusetzen und im Sinne des österreichischen Engage­ments für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.