18.38

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Die Kurzarbeit, die solch ein gigantisches Erfolgsmodell ist, wie wir vorher gehört haben, muss mit diesem Gesetz jetzt saniert werden, weil sich doch einige Schwachstellen gezeigt haben. Das muss man sich einmal vorstellen – wir haben es in diesen Tagen hier öfter gehört –: Von den 12 Milliarden Euro zugesagter Kurzarbeitsförderung sind erst 0,5 Milliarden Euro geflossen, unter anderem des­wegen, weil die Abrechnung der Kurzarbeit solch ein Dickicht an Regeln enthält, dass den Steuerberatern die Grausbirnen aufsteigen und die Lohnverrechner ins Burn-out gehen, weil das nicht umsetzbar ist.

So, und jetzt kommt die Reparatur: Mitten im Gefecht, mitten in der Kurzarbeit, nach über zwei Monaten kommt jetzt die Reparatur. Was hat man gemacht? – Es war nämlich nicht klar, ob sich diese Garantie – 80 Prozent vom Netto wirst du jedenfalls haben! – auf das Gesamtgehalt bezieht oder nur auf die ausgefallenen Stunden.

Es war auch ein bisschen problematisch, dass die Tabellenwerte, nach denen die Kurzarbeit beim AMS berechnet wurde, große Abweichungen von dem, was dann Unternehmen ersetzt wurde, im Verhältnis zu dem, was die tatsächlichen Kosten waren, zur Folge gehabt haben. Da war die Frage, wie man das jetzt löst. Jetzt können die Betriebe zwischen vier Varianten der Abrechnung wählen, die jetzt alle zulässig sind. Sie können jetzt den Ausfall vom Gesamtentgelt mit den Echtwerten oder den Ausfall vom Gesamtentgelt mit den Tabellenwerten des Ministeriums rechnen. Sie können aber den Ersatz auch nur in Bezug auf die Ausfallstunden und nicht in Bezug auf die Gesamtstunden nehmen, das jeweils mit Echtwerten oder mit den Tabellen­werten. Damit sind jetzt vier Abrechnungsvarianten zulässig. Also wenn sich da noch einer auskennt, ist er eh ein Genie.

Die Softwarehäuser müssen jetzt aber die Lohnverrechnungsprogramme schreiben, diese vier Varianten alle programmieren, weil sich ja nicht jeder Kunde des Software­hauses für die gleiche der vier Varianten entscheidet. Ein Steuerberater muss auch alle vier Varianten können und seinen Kunden anbieten, weil ja nicht jeder Kunde des Steuerberaters dieselbe der vier Varianten in Anspruch nehmen will.

Das, was eh schon kompliziert und vermurkst war und in das sich die Lohnverrechner und Steuerberater in zweieinhalb Monaten mühsam hineingetigert haben, dass es jetzt halbwegs funktioniert, wird jetzt also noch einmal umgekrempelt, mitten im Manöver wird das Kommando gewechselt und jetzt sind vier Varianten zulässig.

Stellen Sie sich das für die Straßenverkehrsordnung vor: Sie wissen nicht, ob rechts oder links, dann fahren Sie einfach, wo Sie wollen, denn Sie können es sich aus­suchen. – Ungefähr so steht es jetzt im Gesetz, und das ist diese großartige Kurzarbeit. (Zwi­schenruf des Abg. Hörl.)

Es wird also noch länger dauern, bis die Unternehmen vernünftige Abrechnungen einreichen können, die dann irgendwann erstattet werden. Die Hilfe kommt nicht an, weil es zu kompliziert ist und weil Sie es nicht schaffen, die Kurzarbeitsbeihilfe einfach zu akontieren, den Betrieben einmal einen Teil zu schicken, damit die liquid sind, und die Detailabrechnung irgendwann später zu machen. Sie haben es einfach vergeigt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.42

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.