20.01

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Prä­sidentin! Ich werde mich kurz mit den Nebenbeschäftigungen der Universitäts­profes­soren auseinandersetzen. Sie haben in diesem Bericht die rechtlichen Grundlagen sehr schön festgehalten, nämlich dass es natürlich grundsätzlich möglich ist, Neben­beschäfti­gungen zu haben, und haben zwei Universitäten herausgehoben: Das ist auf der einen Seite die Uni Innsbruck und auf der anderen Seite die Uni Wien, und es ist durchaus erstaunlich, welche Zahlen da zum Vorschein kommen.

Es ist so, dass bei der Uni Wien im Zeitraum 2013 bis 2016 rund 200 Neben­be­schäf­tigungen gemeldet wurden – diese Nebenbeschäftigungen sind bei der Universität mel­depflichtig, ansonsten wäre sogar die Entlassung möglich –, bei der Uni Innsbruck, die doch wesentlich kleiner ist, sind es allerdings 376 Nebenbeschäftigungen. Da stellt sich natürlich die Frage: Entweder wird auf der Uni Wien wirklich weniger nebenher be­schäftigt, sage ich einmal, als auf der Uni Innsbruck – das würde ich jetzt nicht erwarten –, oder dort ist einfach die Moral der Meldung nicht ganz so stark ausgeprägt.

Man sieht auch an den Zahlen – das muss man dazusagen, wenn man sich den Zeit­verlauf ansieht –, dass ab dem Moment, ab dem klar war, dass der Rechnungshof prüft, die Moral, solche Nebenbeschäftigungen zu melden, an beiden Universitäten massiv gestiegen ist. Das ist, glaube ich, durchaus auch ein erster Erfolg, den der Rechnungshof für sich verbuchen kann: dass es eindeutige Ergebnisse gibt und gleichzeitig auch eine Steigerung sichtbar ist.

Darüber hinaus habe ich auch die Zahl der Gutachten als sehr spannend empfunden – auch die Gutachten müssen gemeldet werden. Es ist so, dass in diesem Zeitraum nur vier Gutachten an der Uni Wien gemeldet wurden. Auch das ist etwas, das ich für nicht ganz nachvollziehbar halte beziehungsweise das man durchaus hinterfragen kann. Ich weiß, dass meine eigene Fraktion immer wieder Gutachten an der Uni Wien in Auftrag gegeben hat, also dieser Umstand allein würde dieser Zahl durchaus widersprechen. Dementsprechend glaube ich auch, dass dieser Rechnungshofbericht für die Univer­sitäten durchaus als Anreiz gesehen werden kann, der Meldepflicht besser nach­zukom­men.

Darüber hinaus ist auch sehr interessant – wenn man sich die Zahlen, die erhoben wur­den, genau anschaut –, inwiefern die Nebenbeschäftigungen zu einer Veränderung be­zie­hungsweise zu einer Beanspruchung von sowohl personellem als auch Materialauf­wand an einer Universität geführt haben. Auch diese Zahlen sind sehr unterschiedlich. An der Uni Innsbruck sagen 43 Prozent, dass es eine personelle oder materielle Bean­spruchung gegeben hat; an der Uni Wien sind das nur 9,5 Prozent. Auch diese Zahlen driften massiv auseinander.

Ich glaube, dass es durchaus auch im Interesse des Bundesministers sein sollte, da genauer hinzusehen und es insbesondere vielleicht auch über die Leistungsver­einbarun­gen möglich zu machen, mehr Transparenz walten zu lassen.

Es gibt auch ein Best-Practice-Modell, das Sie vorgeschlagen haben, nämlich von der Uni Zürich. Ich glaube auch, dass sich das sehr gut eignen würde. Es ist sehr schön ausgeführt, und wir haben es dem Bundesminister im Ausschuss auch mitgegeben. Ich bin durchaus überzeugt, dass er es sich zumindest anschaut, und ich würde mich auch sehr über die Umsetzung freuen.

Ich glaube, dass es im Sinne von uns allen ist, dass es diese Nebenbeschäftigungen gibt, weil sie die Lehre durchaus bereichern können. Dieses Mehr an Input ist, glaube ich, durchaus etwas Spannendes, auch für die Studierenden, aber es darf natürlich nicht dazu führen, dass die Lehre darunter leidet. Dazu gab es auch einen Fall an der Uni Innsbruck, mit dem wir uns in den letzten Jahren beschäftigen mussten. Das darf natür­lich nicht das Ziel sein.

Dementsprechend ist es wichtig, dass es klare Transparenzregeln gibt. Ich hoffe und glaube, dass dieser Rechnungshofbericht ein gutes Beispiel und ein erster Schritt in diese Richtung war. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

20.05

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.