22.07

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Nachdem Herr S. seine Frau mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trug er sie ins Bett, setzte sich neben sie, trank Schnaps und schrieb einen Brief an seine zwei Kinder. – Zitatende.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Minister! Das ist ein Auszug aus einem Bericht einer Zeitung des letzten Jahres und ein Beispiel für – leider Gottes – viele andere Fälle mit tödlichem Ausgang für von Gewalt betroffene Frauen, die folgten.

Kein Ort ist für Frauen in Österreich gefährlicher als ihr eigenes Zuhause. 2017 suchten circa 19 000 Opfer familiärer Gewalt Hilfe in Schutzeinrichtungen, 83 Prozent davon waren Frauen und Mädchen, die in den allermeisten Fällen vor ihrem Partner oder einem anderen Mann in der Familie flüchteten. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die häufigste Menschenrechtsverletzung gegen Frauen ist die Gewaltausübung durch einen nahestehenden Menschen.

Eine EU-weite Erhebung besagt, dass jede fünfte Frau, das sind 20 Prozent der Frauen, ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist, jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form von sexueller Belästigung erfahren musste, und jede siebente Frau ab ihrem 15. Lebensjahr von Stalking betroffen ist. Ja, Gewalt hat viele Erscheinungsformen.

Nationale wie internationale Studien belegen nicht nur das enorme Ausmaß an häus­licher oder familiärer Gewalt, sondern auch deren weitreichende Folgen für die betrof­fenen Frauen selbst, für ihre Kinder, aber auch für die gesamte Gesellschaft und für uns alle.

Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt setzt Österreich wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um.

Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm klar zu einer Ver­besserung des Gewaltschutzes. Der erste Schritt ist mit der Erhöhung des Frauen­budgets getan, und ja, Frau Kollegin Schatz, weitere werden und müssen folgen, das ist klar.

Neben der bestmöglichen Umsetzung der Istanbulkonvention und dem Ausbau des Opferschutzes und der Gewaltschutzzentren sowie auch der Interventionsstellen sieht dieser Aktionsplan auch Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Bildung und Sen­sibilisierung vor.

Ich möchte betonen, dass Österreich zu den ersten zehn Ländern gehörte, die die Istanbulkonvention 2011 ratifiziert haben. Deshalb ist die Fortsetzung des Nationalen Aktionsplans, Frau Heinisch-Hosek, selbstverständlich auch für uns wichtig. Nichts­destotrotz muss besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, wie realisierbar, wie nachhaltig die Maßnahmen sind.

An dieser Stelle möchte ich ganz klar sagen: Jeder einzelne Fall in Verbindung mit Gewalt an Frauen ist einer zu viel! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS.)

22.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.