11.49

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeindemil­liarde, das Kommunalinvestitionsgesetz, dient der Unterstützung des ländlichen Raumes. Die Gemeinden sind Wirtschaftsmotor Nummer eins. Jeder Euro, den eine Gemeinde ausgibt, kommt in der unmittelbaren Umgebung an. Ich verstehe überhaupt nicht, was es an diesem Gesetz auszusetzen gibt.

Herr Kollege Schroll – da oben auf der Galerie bist du! –, Landeshauptmann Kaiser hat gesagt, dass dieses Kommunalinvestitionsgesetz eine ganz tolle Sache ist; das können Sie nachlesen. (Abg. Keck: Das hat er sicher nicht gesagt!) – Doch, das hat er gesagt. (Abg. Wöginger: Der Ludwig hat’s auch gesagt! Der kriegt 240 Millionen!)

Unser Klubobmann Gust Wöginger hat schon sehr viel dazu gesagt, aber ich möchte noch einmal darauf eingehen. In diesem Investitionsprogramm sind wirklich essenzielle Unterstützungen für unsere Gemeinden vorhanden: Maßnahmen zur Ortskernbelebung, Umrüstung auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Zu­sätzlich wird noch die Sanierung von Gemeindestraßen, die Sanierung und Errichtung von Rad- und Fußwegen und die Sanierung von Gebäuden anerkannter Rettungsorgani­sationen in das Programm aufgenommen. Besonders wichtig ist auch die Möglichkeit des Ausbaus des Breitbandes. Ebenso kann jede Gemeinde 3 Prozent der zustehenden Förderung für die Kinderbetreuung verwenden.

Frau Kollegin Doppelbauer, warum soll die Förderung nicht ankommen? (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Die Palette ist groß und ich bin davon überzeugt, dass die meis­ten Gemeinden ein Projekt in Planung oder bereits in Umsetzung haben, bei dem dieser Zweckzuschuss schlagend wird.

Kollege Angerer, du hast in der Budgetausschusssitzung gesagt oder kritisiert, dass es für finanzschwache Gemeinden nicht möglich wäre, den Eigenmittelanteil aufzubringen. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Zuschuss kann für bereits laufende oder für zukünftige Projekte beantragt werden, nämlich bis 31. Dezember 2021. Ich kenne meinen Bezirk, bei uns gibt es keine Gemeinde, die noch kein Projekt für das heurige Jahr geplant hätte, und für dieses Projekt muss es bereits einen Finanzierungsplan ge­ben. (Abg. Kollross: Aber es gibt ...!)

Es wird den Gemeinden überlassen, für welche Projekte die Fördermittel verwendet wer­den. Dies ermöglicht es auch den finanzschwachen Gemeinden, den Eigenanteil aufzu­bringen, vor allem dadurch, dass die Förderung auf mehrere Projekte aufgeteilt und wie schon gesagt rückwirkend vom 1. Juni 2019 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden kann.

Ja, die Gemeinden haben Einbußen bei den Ertragsanteilen, aber ich sehe es trotzdem als die Aufgabe der Gemeinde, zu investieren, und dieser Zweckzuschuss unterstützt sie dabei. In meiner Gemeinde Sulz im Weinviertel, einer kleinen Gemeinde im nord­östlichen Weinviertel mit ungefähr 1 200 Einwohnern – und wir gehören sicher nicht zu den finanzstarken Gemeinden, Herr Kollege Kollross –, planen wir gerade ein Projekt, nämlich den Zu- und Umbau einer Volksschule, Kostenpunkt ungefähr 2 Millionen Euro. Meine Gemeinde bekommt dafür eine Unterstützung von 126 000 Euro, und das ist für unsere Gemeinde wirklich ein großer Patzen Geld.

Sie beziehungsweise wir als Bürgermeister wissen, dass wir sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeiten müssen. (Zwischenruf des Abg. Kollross.) Wir haben sicher ge­spart, und gemeinsam mit unserem Ersparten, mit dem Zuschuss des Bundes und ge­meinsam mit zusätzlichen Zuschüssen aus dem Schul- und Kindergartenfonds ist es uns möglich, dieses Projekt umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kollross: ... ÖVP-Gemeinde!)

Mit diesem Kommunalinvestitionsgesetz setzen wir Impulse für die Wirtschaft am Land und schaffen notwendige und moderne Infrastruktur. – Danke. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.53

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Ho­sek. – Bitte.