12.42
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben mit den Covid-Begleitgesetzen zu Justiz und Verwaltung insbesondere Fristen verlängert und Vorgänge vereinfacht beziehungsweise Möglichkeiten geschaffen, die im Justiz- und Verwaltungsbetrieb die Einhaltung von Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung ermöglichen. Da wir nicht wissen konnten, wie sich die Situation weiterentwickeln würde, wurden für die einzelnen Instrumente zunächst verhältnismäßig kurze Befristungen gewählt.
Einige wichtige Instrumente sollen mit diesem Antrag bis 31.10. verlängert werden. Dabei sei vor allem die Möglichkeit erwähnt, Unterhaltsvorschuss für Kinder zu erhalten, ohne vorher die Exekution beantragen zu müssen. Das ist eine wichtige Unterstützung für viele betroffene Familien. Gleiches gilt für die Möglichkeit, Kreditrückzahlungen zu stunden, um nicht dem Druck einer drohenden vorzeitigen Fälligstellung zu unterliegen. Auch die Möglichkeit, im Falle einer rechnerischen Überschuldung noch keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wird weiter verlängert, weil immer noch davon auszugehen ist, dass eine valide Fortbestehensprognose im Moment kaum errechnet werden kann.
Im Verwaltungsverfahren haben wir die umgekehrte Problematik: Dort wird den Behörden nunmehr die Möglichkeit gegeben, auf die jeweilige Ansteckungssituation zu reagieren, und die Maßnahmen, die während der Amtshandlung zu treffen sind, so anzupassen, wie sie jeweils gerade der Ansteckungslage entsprechen. Die Normunterworfenen dieser Bestimmung sind die LeiterInnen der Amtshandlungen, und ich bin mir sehr sicher, dass diese in der Lage sein werden, die jeweiligen Verordnungen entsprechend zu lesen und zu deuten.
Auf diese Art, mit diesen Bestimmungen können Justiz und Verwaltung – diese beiden wichtigen Säulen des Rechtsstaates – am Weg aus der Krise heraus weiterhin gut und zuverlässig arbeiten.
Was die Justiz vom Parlament braucht, ist, dass wir Budgets beschließen, die sie mit ausreichend Mitteln ausstatten, um ordentlich arbeiten zu können, dass wir Gesetze machen, die ihr das unabhängige Arbeiten ermöglichen, und dass wir sie diese Arbeit machen lassen.
Was die Justiz nicht braucht, sind Zurufe aus dem Parlament, wie sie ihre Arbeit zu machen hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Was sie gar nicht braucht, sind Statements, die diese wichtige Unabhängigkeit infrage stellen (Beifall bei den Grünen), denn das kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wirklich nachhaltig erschüttern und damit die Glaubwürdigkeit untergraben. – Das wäre fatal, denn eine funktionierende und in ihrer Unabhängigkeit anerkannte Justiz ist die allerbeste Absicherung gegen Unrecht und Korruption in einem Staat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.45
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yidirim. – Bitte.