13.05

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es sind tatsächlich nur vergleichsweise kleine Änderungen, die wir heute diskutieren, aber sie tragen dazu bei, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Justiz weiter gut funktionieren können, dass sie flexibler reagieren können, je nachdem wie sich die gesundheitliche Lage weiterent­wickelt, und dazu, dass das Werkl weiterläuft, dass das System nicht stehen bleibt, dass das große Stück von der Gerechtigkeit jeden Tag neu auf der Bühne zur Aufführung kommen kann.

Ich habe während meines Studiums ein halbes Jahr am Theater gearbeitet, und zwar als Lichttechniker. Mit dem Licht am Theater ist es so: Wenn man es richtig macht, dann merkt es niemand, aber wenn man es verbockt, dann ist es auf der Bühne finster, dann geht gar nichts. Justiz und Verwaltungsgerichtsbarkeit liefern das Licht für die Trans­parenz, für den Rechtsstaat, für die Gerechtigkeit und letzten Endes für jedes Stück, das auf der Bühne der Demokratie gegeben wird. Deshalb bin ich sehr froh, dass dieser Bereich im Justizausschuss so sachlich, unaufgeregt und lösungsorientiert diskutiert wird, weil von der Vorsitzenden Steinacker abwärts alle, egal welcher Fraktion, zu dieser Sachlichkeit beitragen, und ich denke, wir sind alle froh, dass es nach Jahren des Halb­dunkels wieder gelungen ist, die Gerichtsbarkeit in all ihren Formen ausreichend zu fi­nanzieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Dass wir also sozusagen wieder genügend Strom haben, um diese Bühne auszuleuch­ten, war uns Grünen ein zentrales Anliegen in den Regierungsverhandlungen, und wir werden weiter darauf schauen, dass sie funktioniert, unsere Justiz. Es mag sein, dass das dann kaum jemand merkt, so wie am Theater, wenn man als Lichttechniker alles richtig gemacht hat – und dann ist es gut. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.08

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Christian Drobits. – Bitte schön Herr Abgeordneter.