13.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Waldfondsgesetz, das vor zwei Wochen einer Regierungsklausur entsprungen ist, und ich bin froh, dass wir heute diese Beschlüsse fassen können. (Zwi­schenruf der Abg. Cornelia Ecker.)

Zur Beruhigung der Frau Kollegin Ecker – Danke für Ihren Diskussionsbeitrag –: Ich bin mir sicher, dass die Umsetzung dieses Gesetzes draußen in jedem Betrieb sehr transpa­rent und nachvollziehbar geschehen wird.

Aber: Wie ist die Problemlage? – Wir haben in Österreich einen großen Schadholzanfall in den letzten drei bis fünf Jahren zu verzeichnen. Gründe dafür sind Schnee- und Sturm­ereignisse beziehungsweise der Klimawandel und damit verbunden eine Borkenkäferka­lamität, die in Wahrheit in vielen Bundesländern Österreichs zu finden ist, und damit im Frühjahr ein Mengenproblem und damit, ausgehend von diesem Mengenproblem, ein Preisproblem. Die Benchmark, dass es aktuell in Österreich nicht möglich ist, Forstwirt­schaft kostendeckend zu führen, sind die Österreichischen Bundesforste, die 2019 nicht in der Lage waren, den Bereich Forst kostendeckend zu führen.

Zur Funktion der Forstwirtschaft, der Holzwirtschaft in Österreich: 172 000 Betriebe und 300 000 Arbeitsplätze werden damit gesichert. Ich bin froh, dass diese 350 Millionen Euro heute auf den Weg gebracht werden. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Land- und Forstwirtschaft dieser Bundesregierung und auch den parlamentarischen Parteien, die dann mitstimmen werden, ein großes Anliegen ist. – Ein großes Dankeschön dafür! (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Uns als Bauernbund wird immer wieder vorgeworfen, Klientelpolitik zu machen. Anhand einiger Beispiele möchte ich Ihnen jetzt zeigen, dass wir für die verschiedensten Be­triebsstrukturen in der Land- und Forstwirtschaft heute und diese Woche Maßnahmen auf den Weg bringen. Kollege Lercher, der jetzt leider gerade nicht da ist, hat mir das Thema Gleichbehandlung mit auf den Weg gegeben. (Zwischenruf des Abg. Leicht­fried.) – Ich würde gerne mit ihm reden. Das ist ja keine Kritik, Herr Kollege, das ist ja keine Kritik. Das ist ja kein Grund für einen Zwischenruf.

Ich bin wirklich dankbar dafür, dass die KollegInnen von den Grünen jetzt auch mitgehen und dass wir die Forstwirtschaft in die dreijährige Gewinnglättung mitreinbringen. Was ist der Sinn dieser Sache? – Durch den Klimawandel ist in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder eine Ertragsschwankung gegeben, dafür kann der Betrieb nichts. Damit dieser Klimaschaden, der in einem Jahr entsteht, letztendlich im Zuge der Einkommen­steuererklärung über einen dreijährigen Zeitraum gestreckt werden kann, haben wir die­se Maßnahme gesetzt. – Ein großes Dankeschön dafür!

Wo greift sie? – Bei den buchführenden Betrieben, bei den Einnahmen-Ausgaben-Rech­nern und bei den teilpauschalierten Betrieben; das heißt, das ist eine Maßnahme eher für die größeren landwirtschaftlichen Betriebe.

Die zweite Geschichte ist: Gestern ist von Kollegen Loacker und auch von Kollegen Matznetter kritisiert worden, dass wir die Umsatzgrenze zur Buchführung verändern. Das ist eine Gleichstellungsmaßnahme. So wie andere Berufsgruppen auch hat jetzt die Landwirtschaft, wenn es um die Buchführungspflicht geht, die Umsatzgrenze von 700 000 Euro – Gleichstellung! –; dann 400 000 Euro Umsatzgrenze zur Pauschalie­rung. Herr Loacker, sich das bitte ganz genau anschauen! Diese gilt für die Wirte und für die Landwirtschaft auch, und das bleibt so.

Jetzt zu unserem Engagement, wenn es um die kleinen Strukturen geht. Es war ja sehr prominent – das, nämlich die verheerende Kritik daran, ist nicht nur von der SPÖ ge­kommen –, dass wir für die bäuerlichen Mindestpensionisten und -pensionistinnen das fiktive Ausgedinge senken, ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Ich frage Sie, Kollege Lercher, im Sinne der Gleichbehandlung: Welche andere Berufsgruppe zahlt oder muss sozusagen, wenn eine Ausgleichszulage im Sinne einer Mindestpension, und das sind im Übrigen - - (Abg. Vogl: Alle, die Einkommen beziehen ...!) – Im Übrigen sind das zu zwei Dritteln Bäuerinnen. Wem wird dann noch etwas abgezogen? Und weil wir - - (Abg. Vogl: Jedem wird etwas abgezogen!) – Nein. Und weil wir hier auch die Gleichstellung etwas weitertreiben wollen, wird dieser Satz von 13 auf 10 Prozent gesenkt – eine Frage der Gleichstellung und eine Frage der KleinstpensionistInnen. Da sind Sie sich nicht zu schade, auf diese Damen und Herren draufzuhauen. Schämen Sie sich! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ein weiteres Relikt aus der Vergangenheit: der Solidaritätsbeitrag für Bäuerinnen und Bauern. Da gibt es Franz Ledermüller, das ist der ehemalige Generalsekretär der Sozial­versicherungsanstalt der Bauern. Da war er noch gar nicht im Geschäft, ist dies einge­führt worden. Keine andere Berufsgruppe hat diesen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent. Auch den werden wir abschaffen. Das ist eine Frage der Gleichberechti­gung, Herr Kollege Lercher, und das ziehen wir diese Woche durch. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Vogl und Loacker.)

Abschließend: die Senkung der Mindestbeitragsgrundlagen. Weil ich Kollegen Stammler hier sehe: Das ist besonders aus dem Land Oberösterreich von der Landwirtschaftskam­mer gekommen. Das ist eine Maßnahme, die wirklich in den kleinen Strukturen greift und auch dort für Wertschöpfung sorgen soll.

In diesem Sinne: Ich bedanke mich bei allen Fraktionen, die die Beschlüsse, die die Land- und Forstwirtschaft betreffen, diese Woche – und da meine ich wirklich die ganze Plenarwoche – mittragen. Das ist ein Zeichen der Hoffnung, ein Zeichen der Zuversicht, wir werden mit diesen Beschlüssen das Comeback, das in Österreich bevorsteht, befeu­ern. – Danke schön. Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.16

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmans­dorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.