14.51

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen vor den Bildschirmen! Ja, gut Ding braucht Weile. Kollegin Blimlinger hat es heute schon erwähnt, zum ersten Mal hat der damalige Mi­nister Hahn in Alpbach, im Jahr 2009, über das Forschungsfinanzierungsgesetz gespro­chen. Es hätte ursprünglich im Sommer 2010 vorliegen sollen, es war im Regierungspro­gramm 2013, es war im Regierungsprogramm 2017 und es ist im Regierungspro­gramm 2020 – und anscheinend sind aller guten Dinge drei, denn jetzt haben wir es vor uns liegen.

Minister Hahn hat damals gesagt: „Investition in Innovation lässt uns nach der Krise mit einer Nasenlänge Vorsprung durchstarten“; und ehrlich gesagt können wir heute nicht richtiger liegen, denn auch jetzt befinden wir uns in einer Krise, und deswegen hoffen wir, dass uns das Forschungsfinanzierungsgesetz da auch mit heraushilft, um langfristig ordentlich auf den Beinen zu stehen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Was beschließen wir heute eigentlich? – Wir beschließen ein Gesetz, in dem wir einer­seits festhalten, welche Organisationen, welche Forschungsträger, welche Forschungs­agenturen sozusagen von einer langfristigen Finanzierbarkeit und Planbarkeit umfasst sind, und wir regeln auf der anderen Seite eine neue Governance zwischen den Ministe­rien und den Agenturen.

Zuerst zur Finanzierung: Wir kennen das aus den Unternehmen, natürlich möchte man immer wissen, woran man ist, man braucht eine längerfristige Planbarkeit. Gerade im Bereich der Forschung ist das wichtig, denn man weiß teilweise nicht genau, in welche Richtung es geht, es ist ja immerhin Forschung. Wir haben heute gehört, sie ist – vor allem in der Grundlagenforschung – auch erkenntnisoffen, und daher weiß man nicht genau, wie lange es dauert, wie viel Geld es braucht. Deswegen ist eine längerfristige Finanzierbarkeit so wichtig, und diese haben wir erstmals mit dem FTI-Pakt. Wir haben eine Finanzierbarkeit, eine Planbarkeit für die Agenturen für drei Jahre.

Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen, wir haben sie ja eigentlich länger, denn im zweiten Jahr dieses FTI-Paktes wird schon wieder der nächste verhandelt, und wir wissen dann schon den nächsten Pakt für die nächsten drei Jahre; also eigentlich spre­chen wir von einer fünfjährigen Planbarkeit. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Zur Neuordnung der Governance: Auf der einen Seite brauchen wir die Ministerien, die da strategische Steuerungs- und Kontrolleinrichtungen sind. Die müssen natürlich fest­legen, in welchen Themenbereichen geforscht werden soll, was die Zielgruppen sind, das ist ganz wichtig, und natürlich müssen sie das Ganze auch monitoren. Auf der an­deren Seite brauchen wir aber mehr Autonomie für die Agenturen. Das ist ganz wesent­lich, weil die am Puls der Zeit sind, die sind am Geschäft dran, die verstehen die Bedürf­nisse der Unternehmen, der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und daher müssen die tatsächlich umsetzen. Deswegen freut es mich, dass wir auch mit der Aus­schussfeststellung die Autonomie noch mit hineinbekommen haben.

Der Forschungsdschungel muss ein Ende haben, wenn man sich anschaut, wie viele kleinteilige Programme es gibt, wie viele teilweise ineffektive Programme es gibt, wie viele Programme es gibt, die keine kritische Programmgröße erreichen. Im Rechnungs­hofbericht von 2016 wurde festgehalten, dass es 136 F&E-Programme gab, und davon war fast ein Drittel unter 1 Million Euro, in den Bundesländern sogar 60 Prozent. Solche unterdotierten Programme führen natürlich zu einer starken Überzeichnung und schmä­lern die Erfolgswahrscheinlichkeiten und frustrieren damit auch die Unternehmen und die Einrichtungen, die dafür ansuchen. – Das wollen wir beenden.

Wir wollen einen Bürokratieabbau und einen größeren Servicegedanken, eine gute Übersichtlichkeit für die Zielgruppen und mehrere Einreichmöglichkeiten, denn die Un­ternehmen wissen nicht immer genau, wann sie so weit sind, dass sie einreichen kön­nen. Da ist wirklich die Hoffnung gegeben, dass wir mit diesem Forschungsfinanzie­rungsgesetz einen wesentlichen Schritt in Richtung Effizienz und in Richtung Bürokratie­abbau gehen können.

Gerade in diesen Zeiten sehen wir ja, wie wichtig die Forschung ist. Sie ist essenziell für das Lösen von gesellschaftlichen Herausforderungen, für den Klimaschutz, für die Öko­logisierung, für die Gesundheit, aber auch für die Technologisierung; das Thema KI ist nur ein Beispiel. Auf der anderen Seite ist sie natürlich auch eine Grundlage dafür, dass eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen garantiert wird, dass Technologieführerschaft garantiert wird und damit natürlich auch Wohlstand und attraktive Arbeitsplätze.

Ich darf noch einmal Minister Hahn zitieren, der damals sagte: „Unsicherheit ist Gift für den Forschungsstandort“. Forschung ist „wie ein scheues Reh“ und „Verlässlichkeit ist daher der beste Boden für Innovationen“. – Genau diese Verlässlichkeit bietet das For­schungsfinanzierungsgesetz. Ich bedanke mich bei allen Ministerien, die daran beteiligt waren, das jetzt endlich auf Schiene gebracht haben, und ich hoffe, dass auch die Oppo­sition zustimmt. Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Blimlinger und El-Nagashi.)

14.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Bundesministerin Dr. Ge­wessler. – Bitte.