13.34

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren des Hauses! Nach dieser Aufregung können wir in einem sofort überleiten: Wir haben gesehen, dass Abgeordnete Grünberg sofort mit dem Rollstuhl zum Ausgang gefahren ist, und trotzdem möchte ich mir heute herausnehmen, fest­zuhalten, dass es ein Witz ist, dass wir in diesem Hause nicht barrierefrei sind. Ich möchte nämlich nicht wissen und ich möchte nicht von dem ausgehen, was passiert wäre, wenn wirklich ein Ernstfall gewesen wäre und wir zu spät rausgekommen wären. – Das vielleicht als Einleitung, denn das passt genau zum Thema.

Ich möchte jetzt aber noch einmal auf Kollegen Koza und auch jene KollegInnen, die seine Argumentation fortgesetzt haben, replizieren und erklären, warum wir heute diese Ausbesserungen des Grundsatzgesetzes nicht haben wollen. Ich war selber dabei, als wir seinerzeit die 15a-B-VG-Vereinbarung mit – Gott hab’ ihn selig – unserem ehe­maligen Sozialminister geschaffen haben. Ich glaube, dass es ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass wir einheitliche Sozialstandards definieren. Und es ist falsch, zu behaup­ten, dass die alte Koalition zwischen ÖVP und FPÖ hergegangen ist und unsägliche Sozialbedingungen geschaffen hat. Es sind von 13 abgeänderten Punkten im Grund­satzgesetz lediglich zwei kritisiert worden, nämlich einmal ein degressiver Verlauf der Kinderzuschläge und das Zweite, was auch Kollege Hammer heute gesagt hat, war, dass – was eigentlich wesensfremd ist – der Spracherwerb mit der Berufsqualifikation nichts zu tun hätte. Dies sagt der Verfassungsgerichtshof. Ich glaube, dass Deutsch­kenntnisse zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören, um den beruflichen Erwerb und sein Fortkommen sicherzustellen.

Das sind also die zwei Punkte, die angepasst gehören, und man muss vielleicht auch den Zusehern zu Hause Folgendes vor Augen führen: Die Grundsatzgesetzgebung befindet sich in Bundeskompetenz. Die Ausführungsgesetzgebung, wie sie zum Beispiel Niederösterreich oder Oberösterreich bereits umgesetzt haben, ist Ländersache. Daher ist es wesentlich, dass die Länder, vor allem auch Wien – und damit will ich nicht polemisieren und auch den Wiener Wahlkampf nicht vorziehen –, einfach diese grundsätzlichen Regelungen umsetzen.

Wenn das nicht entsprechend passiert und wir dem nicht Herr werden, dann müssen wir als Parlamentarier und als Gesetzgeber letztendlich andere Regelungen finden, um auch Wien oder andere Bundesländer sanft darauf hinzuweisen, dass wir einen einheitlichen Sozialstandard haben wollen. Ich brauche keine neun Bundesländer mit neun unter­schiedlichen Sozialregelungen, sondern ich will eine einheitliche Regelung haben. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.