13.50

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zu­seher! Einen Elternteil zu verlieren ist für jedes Kind wahrscheinlich unfassbar schmerz­haft, und zwar völlig unabhängig davon, welchen Beruf der oder die Verstorbene aus­geübt hat.

Was meine ich damit? – Im letzten Arbeits- und Sozialausschuss wurde der Novelle zum Pensionsgesetz und zum Bundesbahn-Pensionsgesetz einstimmig zugestimmt, und durch diese Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass ein verlängerter Anspruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus auch für Kinder von Beamtinnen und Beamten bestehen soll; das betrifft Kinder von Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Post und Telekom, der ÖBB und von Landeslehrerinnen und Landeslehrern. Diese Covid-19-bedingte Verlängerung des Bezugs von Waisenpensionen wurde nämlich für Versicherte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bereits im 9. COVID-19-Gesetz im Mai beschlossen.

Durch diese Novellierung soll eine Ungleichbehandlung von Waisenkindern ganz klar beseitigt werden. Alle, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bis längs­tens 31. Dezember 2020 Anspruch auf Unterstützung.

Zusammenfassend möchte ich noch sagen, dass alle Kinder über 18, die sich in Aus­bildung befinden, bis zum 27. Lebensjahr weitere sechs Monate Anspruch auf eine Waisenpension haben.

Ich möchte allen Abgeordneten des Hohen Hauses danken, die heute ihre Zustimmung für diese wichtige und richtige Gesetzesänderung geben, denn kein Kind soll neben dem persönlichen und menschlichen Verlust auch noch einen finanziellen Verlust erleiden. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.