17.53

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die vorliegende Novelle zum Grundbuchs­ge­setz gibt auch mir Gelegenheit, über das Grundbuch zu sprechen, die Wichtigkeit und die Bedeutung des Grundbuches herauszustreichen. Ich kann mich den VorrednerInnen anschließen und möchte mich nicht wiederholen, ich möchte nur feststellen, dass ein gesichertes, ein seriöses Grundbuch auch ein ganz wichtiger Faktor für den Wirtschafts­standort Österreich ist, weil es eben Verlässlichkeit signalisiert, wenn man sich aufs Grundbuch verlassen kann.

Wir werden dieser Novelle zustimmen. Die Änderungen kommen aus der Praxis, sind praxisgerecht und schmälern die Richtigkeit, die Seriosität und Verlässlichkeit des Grundbuches nicht.

Wenn ich das Grundbuch lobe und sage, es ist uns sehr lieb, dann muss ich andererseits aber auch feststellen, es ist auch sehr teuer. Auch da kann ich an die Vorredner an­schließen; Kollege Reifenberger hat es richtig ausgeführt: Wenn wir heute von den Grundbuchsgebühren sprechen, dann muss man sich wirklich die Frage stellen: Sind das noch Gebühren?

Wir wissen, Gebühren müssen kostendeckend kalkuliert sein, sie müssen dem Kosten­deckungsprinzip entsprechen. Das heißt, sie sollten nicht höher sein als der Aufwand, der damit abgedeckt wird. Daneben gibt es das Äquivalenzprinzip. Schauen wir uns unseren Justizhaushalt an: Die Gebühreneinnahmen machen circa 1 Milliarde Euro im Jahr 2019 aus, davon sind 76 Prozent allein die Grundbuchsgebühren. Da ist also vom Kostendeckungsprinzip und vom Äquivalenzprinzip schon lang keine Rede mehr.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich einmal bei allen österreichischen Häusl­bauern, Grundstückskäufern, Wohnungskäufern, Pfandrechtsbestellern namens der Justiz sehr herzlich zu bedanken, denn mit ihrer Grundbuchsgebühr halten sie die Justiz am Laufen. Das ist aber eigentlich kein Zustand und sollte von der Justiz genau angesehen werden, ein Verfahren, im Zuge dessen man sich diese zweifelhafte Rechts­natur der Grundbuchsgebühr anschauen wird, steht unmittelbar bevor.

Einen Punkt möchte ich auch noch erwähnen: Infolge der Covid-19-Krise wird es jetzt wahrscheinlich dazu kommen, dass manche Kreditgeber, die in ihren Safes sogenannte EPUs haben – also nicht Einpersonenunternehmen, sondern einverleibungsfähige Pfand­urkunden –, diese jetzt ziehen. Das wird noch zu einer zusätzlichen massiven Belastung aller Kreditnehmer führen, wenn dann plötzlich die Pfandrechte eingetragen werden und 1,2 Prozent der Grundbuchsgebühr fällig werden.

Im Bereich der Grundbuchsgebühren besteht also Handlungsbedarf. Ich hoffe, Frau Justizminister, dass Sie diesen Gedankenanstoß anlässlich dieser Novelle aufneh­men. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

17.57

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.