16.26

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Vielen Dank, Herr Präsident! Ich erinnere mich natürlich immer sehr gerne an die Zeit als Abgeordnete dieses Hohen Hauses zurück. (Abg. Lausch: Ich glaub, das war Ab­sicht!)

Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Neben der durchaus sehr interessanten Debatte quer durch den Gemüseacker darf ich vielleicht trotzdem kurz auf die Details der beiden Novellen, die heute beschlossen werden, eingehen.

Die erste Novelle betrifft das Futtermittelgesetz: Bisher stehen ja für die Durchführung der amtlichen Kontrollen von Futtermitteln und für die Übermittlung von Probenahmeda­ten an die Ages nur Papierformulare zur Verfügung, das ist bei Weitem nicht mehr zeitgemäß. In Zukunft soll anstelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten. Die Digitalisierung der Futtermittelkontrolle moderni­siert die Abwicklung und vor allem auch die Dokumentation der amtlichen Kontrolle und ist vor allem auch für die Durchführung der Kontrolle der AMA eine wichtige Ergänzung. Durch die Umstellung auf digitale Systeme erfolgt in einem weiteren Bereich die Um­setzung der Digitalisierungsstrategie der österreichischen Bundesregierung.

Darüber hinaus erfasst die sogenannte EU-Kontrollverordnung auch den Bereich Futter­mittel, der gemäß Futtermittelgesetz einerseits durch das Bundesamt für Ernährungssi­cherheit und andererseits durch den jeweils zuständigen Landeshauptmann überwacht wird. Aus diesem Grund müssen nun im Futtermittelgesetz die entsprechenden Begleit­vorschriften verankert werden, die vor allem auch die Durchführung und die Vollziehung der EU-Kontrollverordnung im Bereich der Überwachung der Vorschriften sicherstellen, zum einen für das Inverkehrbringen, aber eben auch zur Herstellung und Verfütterung von Futtermitteln.

Diese Änderungen bedingen keine wesentlichen praktischen Änderungen für die Voll­zugs- und Überwachungstätigkeiten, sie sind aber deswegen wichtig, um in bewährter Art und Weise von der amtlichen Futtermittelkontrolle durchgeführt zu werden.

Die zweite Novelle umfasst das Pflanzenschutzmittelgesetz: Dazu ist zu sagen, dass die derzeitigen Bestimmungen als Grundsatzbestimmungen, die an die Länder gerichtet waren, nun auch formal gestrichen werden. Im Zusammenhang mit der bereits erwähn­ten EU-Kontrollverordnung müssen die im Pflanzenschutzmittelgesetz entsprechenden Begleitvorschriften verankert werden. Diese stellen die Durchführung und Vollziehung der Kontrollverordnung auch im Bereich der Überwachung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sicher. Außerdem werden auch enthaltene Datenschutzbestimmungen an die geänderte Rechtslage durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf eine sehr breite Zustimmung und Unterstützung durch das Hohe Haus. (Beifall bei der ÖVP.)

16.29

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kühberger. – Bitte.