16.32
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Ich spreche zum Gesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird. Es geht dabei hauptsächlich um Anpassungen und Vereinfachungen im Pflanzenschutzmittelgesetz.
Im Ausschuss gibt es keine Diskussion zu Pflanzenschutzmitteln ohne große Diskussion zum Glyphosatverbot. Ja, dieser Wirkstoff ist umstritten. Kollege Prinz, es ist früher ohne Glyphosat gegangen, und zukünftig wird es auch ohne Glyphosat gehen müssen. Es stellt sich für mich die Frage, Herr Kollege: Warum haben, wenn es so ungefährlich ist, gerade Ihre Genossen, die Genossen der Molkereien, ihren Lieferanten den Einsatz von Glyphosat verboten? (Abg. Leichtfried: Dort gibt es auch schon Genossen? Das sind aber keine richtigen Genossen!)
In fast allen Ländern der EU ist der Einsatz von Glyphosat umstritten, und 2021 muss die Zulassung dieses Wirkstoffes von der EU verlängert werden. Da mehrere Länder, unter anderen auch Deutschland, einen Ausstieg bereits angekündigt haben, stellt sich für mich die Frage: Warum noch daran festhalten? Das Auslaufen ist wahrscheinlich.
Um die heimische Landwirtschaft vor Billigimporten von Produkten, welche mit Einsatz von Glyphosat hergestellt wurden, zu schützen, schlagen wir eine konsumentenfreundliche und rasch umsetzbare Lösung vor: eine Glyphosatkennzeichnung. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht es unseren heimischen Konsumenten, wenn sie es wollen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen. Noch nie war die Auswahl an Produkten aus verschiedenen Ländern so umfangreich wie heute und noch nie waren die Konsumenten so sensibilisiert für heimische, regionale Lebensmittel. Man ist daran interessiert, was man isst, und kocht gerne selbst.
Die heimischen Kunden wollen gesunde und regionale Lebensmittel. Gehen wir ihnen entgegen, ermöglichen wir ihnen eine gesunde Wahl beim Einkauf! Eine Kennzeichnung von Glyphosateinsatz auf der Verpackung würde den Konsumenten dabei unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aus diesem Grunde bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebensmitteln zu entwickeln und diese einzuführen.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Der ist nicht so schlecht, der Antrag! – Abg. Kassegger: Besser als eure!)
16.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 15 den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (236 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird (257 d.B.) in der 47. Sitzung des Nationalrates, am Donnerstag, 9. Juli 2020, in der XXVII GP
Glyphosat, der Wirkstoff von Roundup und einigen anderen Unkrautvernichtungsmitteln, ist weltweit das am häufigsten eingesetzte Herbizid. Es wurde wissenschaftlich bewiesen, dass sich Rückstände vom Glyphosat nicht nur in Lebensmitteln, sondern auch im Körper von Menschen nachweisen lassen. Da im März 2015 die Agentur für Krebsforschung (IARG) erklärt hat, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist1, ist es sinnvoll, Lebensmittel, die unter Einsatz von Glyphosat produziert wurden, als solche zu kennzeichnen.
Das im Juli 2019 vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wurde von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht in Kraft treten. Grund dafür ist ein Formalfehler: Das Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Ende 2022 endet ohnehin die aktuelle Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Ein sofortiges Verbot von Glyphosat widerspricht zudem der EU-VO 1107/2009, welche das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel regelt. Aus diesem Grund muss rasch eine neue, gesetzeskonforme Lösung gefunden werden.
Eine konsumentenfreundliche und rasch umsetzbare Lösung ist eine Glyphosat-Kennzeichnung von Lebensmitteln. Eine solche Kennzeichnung ermöglicht unseren heimischen Konsumenten, wenn sie es wollen, glyphosatfreie Lebensmittel zu kaufen. Bei einer Glyphosat-Kennzeichnung werden alle Lebensmittel, die mit Glyphosateinsatz produziert wurden als solche gekennzeichnet. Die Kennzeichnung soll einfach und gut ersichtlich auf der Verpackung erfolgen und alle Lebensmittel umfassen, wenn bei der Produktion in irgendeinem Stadium Glyphosat zum Einsatz kam.
Noch nie war die Auswahl an Produkten aus den verschiedensten Ländern so umfangreich wie heute. An unserem Markt befinden sich Lebensmittel aus allen Regionen der Welt, jede Region hat einen anderen Zugang zu der Glyphosat-Problematik und damit wird das Herbizid auch im unterschiedlichen Ausmaß in der Lebensmittelproduktion verwendet. Im Vergleich mit Amerika ist in Österreich der Glyphosat-Einsatz relativ niedrig. „Eine in vielen Ländern übliche Methode ist in Österreich nicht zulässig: die Sikkation oder Reifespritzung. Dabei werden Nutzpflanzen kurz vor der Ernte mit Glyphosat behandelt. Das Absterben der Pflanzen erleichtert die Ernte, zudem erhalten die Früchte dadurch eine Art finalen Energieschub, quasi durch das letzte Aufbäumen der Pflanze.“2 Die Kennzeichnung auf der Verpackung soll die Konsumenten dabei unterstützten, jene Lebensmittel auszuwählen, die seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kennzeichnung glyphosathaltiger Lebensmitteln zu entwickeln und diese einzuführen.“
1 https://www.iarc.fr/wp-content/uploads/2018/07/MonographVolume112-1.pdf
2 https://www.profil.at/wissenschaft/akte-glyphosat-hysterie-unkrautvernichter-11173918?fbclid=IwAR1FsEEu0YQpO955d7qjX8mJ5saHe8LV8SbYVJe4OGFwy499kOn9TGFiXFM
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt am Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.