16.41

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Nur ein Satz zu Glyphosat: Dass Sie von der ÖVP das nicht wollen, das wissen wir. Es gibt schlicht und einfach kein Argument für Glyphosat, Herr Strasser! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Nun aber zum eigentlichen Gesetz: Die österreichische Wasserqualität ist im europäi­schen Spitzenfeld, dennoch gibt es Defizite in manchen Bereichen unserer heimischen Gewässer, die es zu beheben gilt. Dies verlangt auch die Europäische Union in ihrer Wasserrahmenrichtlinie, die wir bis 2027 erfüllen müssen. Ob wir zu diesem Zeitpunkt, Frau Ministerin, diese Rahmenbedingungen schaffen können, bezweifeln wir als Sozial­demokratie, denn in diesem Bereich wurde viele Jahre und Monate geschlafen. Da wurde nichts weitergebracht (Abg. Lukas Hammer: Seit 2015! Wer war da Bundeskanz­ler?), diesem so wichtigen Gut wurde einfach zu wenig Beachtung geschenkt.

Viel wurde von Ihnen angekündigt, wenig wurde umgesetzt. Wir haben somit Zeit ver­geudet, die uns jetzt fehlt. Sogar der Rechnungshof hat bereits davor gewarnt, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie fristgerecht nicht möglich sein wird. Was heißt das – und das ist Ihre Verantwortung, Frau Ministerin? – Hohe Strafzahlungen kommen da auf Ös­terreich zu.

Auch ein einstimmig gefasster Entschließungsantrag aus dem Jahr 2019 betreffend „dringende Finanzierung des Gewässerschutzes“ wurde von der Landwirtschaftsministe­rin, sprich von Ihnen, nicht umgesetzt. Nicht einmal im Budget 2020 hat man Geldmittel vorgesehen, obwohl in Ihrem Regierungsprogramm die Förderung gewässerökologi­scher Maßnahmen ganz klar verankert gewesen ist.

Ebenso wurde ein SPÖ-Antrag, der im Ausschuss eingebracht wurde, nämlich 150 Mil­lionen Euro Fördermittel für diesen Bereich im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen, von den Regierungsparteien vertagt. Untätigkeit von vorne bis hinten!

Nun kommt die Regierung endlich in die Gänge und stellt im Rahmen der UFG-Novelle 200 Millionen Euro – Herr Strasser, da muss ich Sie noch einmal korrigieren – nicht für sieben Jahre, sondern für acht Jahre zur Verfügung, denn bei 2020 bis 2027 sprechen wir von acht Jahren, und wir wissen, das wird weitaus zu wenig sein.

Ich bitte Sie: Wenn wir da zusätzliche Geldmittel brauchen, so stellen Sie diese auch zeitgerecht zur Verfügung!

Auf das Schärfste zu kritisieren ist auch der Umstand, dass wieder einmal auf die Be­gutachtung dieses Gesetzes verzichtet wurde. Das ist einfach schlechter Stil, Frau Mi­nisterin.

Im Ausschuss haben Sie auch – und das wurde von meinem Vorredner schon ange­sprochen – von zusätzlichen 8 500 Arbeitsplätzen gesprochen, die durch diese 200 Mil­lionen Euro an Förderung in der Gewässerökologie geschaffen werden. Ich frage Sie nur: Wo sollen die herkommen? Das würde uns interessieren, wiewohl uns natürlich je­der zusätzliche Arbeitsplatz in dieser schweren Zeit von Covid-19 sehr freuen würde, das wäre ein Gewinn. Ich hoffe nur, dass diese Arbeitsplätze in den Regionen geschaf­fen werden, dass örtliche Betriebe und vor allem der Wirtschaftsstandort Österreich da­von profitieren.

Auch wenn die gegenständliche Novelle keinem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde, sich aber trotzdem viele kritische Stimmen im Hohen Haus gemeldet haben, so stimmen wir dem Gesetzentwurf natürlich zu.

Eines ist aber doch vernichtend, Frau Ministerin: Sie verleiben sich da Gelder ein, die Ihnen gar nicht gehören, denn von den 200 Millionen Euro sind 58,4 Millionen Euro keine Bundesmittel, sondern die gehören den Ländern und Gemeinden; die werden sich das sicher nicht gefallen lassen.

Fremde Gelder nehmen, keine zuständigen Stellen mitreden lassen und keine Stellung­nahmen zulassen, das ist wirklich ein ganz schlechter Stil und trägt überhaupt nicht zum Miteinander bei. Uns ist jedoch gerade unser hohes Gut Wasser ein großes Anliegen, und deshalb stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlech­ner. – Bitte.