Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 14 bis 17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme. (Unruhe im Saal.)
Sind Sie bereit? – Dann können wir beginnen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Futtermittelgesetz 1999 geändert wird samt Titel und Eingang in 233 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird in 236 der Beilagen.
Hierzu liegt ein Zusatzantrag der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zuerst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung neuer Ziffern 28 und 29 eingebracht.
Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir dürfen über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist jetzt einstimmig. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Glyphosatkennzeichnung für Lebensmittel“.
Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung bitten. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Abg. Leichtfried: Unglaublich! – Abg. Amesbauer: Die Grünen sind fürs Glyphosat!)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird samt Titel und Eingang in 238 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wir auch in dritter Lesung mit dem Gesetz einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „rasche Umsetzung der Klimaschutzmilliarde“. (Abg. Wöginger: Geht sich knapp nicht aus!)
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 259 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 650/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 259 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Evaluierung und gesetzliche Verankerung der GAP-Strategie im bestehenden gesetzlichen Rahmen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (90/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Änderung der FFH-Richtlinien zur Sicherung der heimischen Almwirtschaft“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 70.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.