Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird (795/A)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ge­sundheitsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 13. Juli 2020 gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Es liegt ein Rückverweisungsantrag vor.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Sitzungs­unterbrechung gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall.