Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird (795/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 13. Juli 2020 gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Es liegt ein Rückverweisungsantrag vor.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, frage ich die Klubs, ob eine Sitzungsunterbrechung gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall.