14.07

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin seit über 20 Jahren Rechtsanwalt mit dem Spezialgebiet öffentliches Recht. Ich habe etliche Gesetzwerdungsprozesse mitverfolgt. Ich habe für die Rechtsanwaltskammer in diesen 20 Jahren auch einige Gesetze begutachtet und ich muss sagen, ich hätte mir gewünscht, dass Regierungen, die damals anders zusammengesetzt waren, einen der­artig intensiven Prozess durchgeführt hätten, so intensiv auf Kritik gehört hätten und so viele Vorschläge, die im Begutachtungsprozess gemacht wurden, aufgenommen hätten, wie dies bei diesem Gesetz der Fall war. (Abg. Angerer: Da musst du zuerst so ein schlechtes Gesetz machen!)

Ich habe oft genug erlebt, dass nach einem Begutachtungsverfahren einfach drüberge­fahren wurde, ursprüngliche Gesetzentwürfe völlig unverändert durchgezogen wurden, mit dem Ergebnis, dass so manches Gesetz aus der Ära von Schwarz-Blau vor dem Verfassungsgerichtshof nicht gehalten hat. Vielleicht ist das auch ein Stück grüne Hand­schrift (Ruf bei der SPÖ: Ja, sicher!), dass Kritik gehört wird, dass Vorschläge angenom­men werden, dass mit Parteien verhandelt wird, und zwar so lange, bis es auch möglich ist, dass einmal eine Oppositionspartei bei einem solchen Gesetz mitgeht.

Was wird mit diesem Gesetz geschaffen? – Kein Unterdrückungsinstrumentarium, kei­ne – ich weiß nicht – Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte, wie die FPÖ behaup­tet, offensichtlich ohne das Gesetz überhaupt gelesen zu haben, und mittlerweile, zu meinem großen Bedauern, auch die NEOS insinuieren, sondern: Der Herr Gesundheits­minister bekommt einen sehr ausdifferenzierten Werkzeugkasten zum Umgang mit der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren, mit einer ausführlichen Gebrauchsanleitung, was er mit welchem Werkzeug tun darf, wann er es einsetzen darf und wann nicht. Das nennt man ein gscheites Gesetz. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.