15.48

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich frage Patientinnen und Patienten in der Ambulanz bei Verbrennungen immer, ob sie gegen Wundstarrkrampf, Tetanus geimpft seien, und bei Zeckenstichen, ob ein ausreichender Impfschutz gegen Gehirnhautentzündung, die durch FSME-Viren und Ze­cken übertragen wird, vorhanden ist. Wissen Sie, was ich oft als Antwort erhalte? – Ich weiß es nicht, ich habe meinen Impfpass verloren, ich finde ihn nicht mehr. Was tun?

Auch im privaten Bereich einer mehrköpfigen Familie stand oft schon die Frage im Raum, ob der FSME-Impfschutz noch ausreiche und wo denn der papierene Impfpass sei. Eine fieberhafte Suche war die Folge. Der Gipfel an Skurrilität war vor einer Woche ein 60-jähriger Mann, der gemeint hat, der Impfpass sei noch zu Hause bei den Eltern, wo er vor 25 Jahren ausgezogen sei. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist jetzt Gott sei Dank vorbei!

Nach jahrelangem Tauziehen, mühsamen Kämpfen und unendlichen Diskussionen kann man nun die Geburt des elektronischen Impfpasses verkünden. Die Impfpassschwan­gerschaft dauerte viele Jahre und war und ist von heftigen Geburtswehen begleitet, und der klassische gelbe oder gar uralte graue Impfpass in Papierform hat ausgedient.

Die rechtlichen Grundlagen für einen elektronischen Impfpass schafft nun eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz, die wir heute hoffentlich mehrheitlich beschließen. Der papierbasierte Impfpass entspricht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesundheitswesen.

Wir haben schon erwähnt: Zum Beispiel ist die Dokumentation des Impfstoffes einer Person häufig unvollständig. Weiters geht aus dem papierbasierten Impfpass oftmals nicht hervor, gegen welche Erreger die erhaltenen Impfungen schützen und ob der jewei­lige Schutz noch aufrecht ist. Auch die Kenntnis einer Durchimpfungsrate ist derzeit mangels Datenbasis nicht möglich. Wir schätzen, dass die Durchimpfungsrate bei der Grippe zwischen 8 und 10 Prozent liegt.

Die Vorteile sind nun mannigfaltig. Wir hoffen natürlich, dass es zu einer Steigerung der Durchimpfungsrate kommt, dass Mehrfachimpfungen verhindert werden und dass wir erstmals valide Zahlen zur Durchimpfungsrate erhalten.

Keine Angst – und ich sage es laut und klar, wie alle meine Vorredner –, es wird keine Impfpflicht geben. Natürlich versuchen wir aber, möglichst viele Menschen von der Sinn­haftigkeit der Impfungen zu überzeugen, weil es dem Einzelnen und auch der Gesell­schaft hilft. Überlegen Sie, warum wir in den letzten Jahrzehnten generell viel älter wer­den! Es gibt mehrere Gründe: die gesündere Lebensweise, humanere Arbeitsbedingun­gen, bessere soziale Fürsorge, medizinischer Fortschritt, und dazu gehören auch, ganz wesentlich, Impfungen.

Ich persönlich lasse mich seit vielen Jahren jährlich gegen Grippe impfen und werde natürlich auch von einem in Europa zugelassenen sicheren Covid-Impfstoff Gebrauch machen. Ein zentrales Ziel des Impfpasses ist auch die Erinnerungsfunktion. Ist es denn nicht herrlich, dass man per Handy an eine Impfung erinnert wird? Der Impfpass soll mit einem zentralen Impfregister verbunden werden, und die bestehenden Systeme der Lan­dessanitätsdirektionen werden auch angeschlossen.

Zur Beruhigung der Datenschützer: Es ist datenschutzrechtlich unproblematisch, da nur auf den Impfpass zugegriffen werden kann und nicht zwangsweise auch auf die Elga. Und was ist nach dem Tod? – Die gespeicherten Daten sind zehn Jahre nach dem Ster­bedatum zu löschen.

Der Papierimpfpass ist zukünftig also nicht mehr notwendig. Es soll auch eine Verknüp­fung mit dem nationalen österreichischen Impfplan erfolgen. Ich sehe insgesamt ein Plus an Qualität in der Gesundheitsversorgung und ein Service für Patientinnen und Patienten sowie für die Ärzteschaft. Es wird auch nicht mehr lange dauern, bis man elektronisch an Impfungen erinnert wird.

Ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematik­gesetz 2012 geändert wird (232 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (291 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberich­tes 291 d.B. wird wie folgt geändert:

In Z 74 wird in § 32 die Zeichenfolge „...“ durch den Ausdruck „2020/422/A“ ersetzt.

*****

Es ist gut, dass der elektronische Impfpass endlich kommt. Nützen wir ihn alle! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordentlich eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.