15.55

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Zu diesem Punkt ist bereits von meinen Vorrednern vieles gesagt worden. Das Gesundheitstelematikgesetz aus dem Jahre 2012, das heute novelliert wird, ebnet eigentlich den Weg für den elektronischen Impfpass.

Bereits 2017 ist unter dem Vorsitz von Dr. Pamela Rendi-Wagner in der Bundes-Ziel­steuerungskommission mit Sozialversicherung und Ländern die Weiche für diese Mög­lichkeit gestellt worden. Aus meiner Sicht ist der Kernpunkt dieser Regelung ganz klar: Diese Regelung sieht vor, dass es eine Impfversorgung gibt, die nunmehr lückenlos, einheitlich, flächendeckend und digital erfolgt. Auch die Dokumentation der Impfungen im Interesse der Patientinnen und Patienten ist gesichert.

Meine Kritik erfolgt nur aus Sicht des Datenschützers. Ich sitze wie auch mein Nachred­ner, Kollege Ofenauer, im Datenschutzrat, und wir haben bereits im Jänner eine kurze Stellungnahme abgegeben und dabei auf die datenschutzrechtlichen Bedenken hinge­wiesen. Die Bedenken blieben trotz neuerlicher Vorlage eines Entwurfes – wir waren im Sommer eine Zeit lang gar nicht eingebunden – im Rahmen der Notifikation bestehen.

Ich möchte insbesondere auf das fehlende Widerspruchsrecht im Hinblick auf die E-Me­dikation – bei der es besteht – hinweisen, aber auch auf die Zugriffsmöglichkeit der Apo­theken auf die Impfdaten, obwohl eigentlich nur die Möglichkeit einer Impfberatung be­steht.

Mein persönlicher Kritikpunkt, der übrig bleibt, ist die Datensicherheit. Ich habe das be­reits im Gesundheitsausschuss gegenüber unserem Bundesminister Anschober erwähnt. Es wurde mir zugesichert, dass es ein Sicherheitskonzept geben wird. Mir ist es bis dato nicht bekannt.

Ich weise nochmals darauf hin, dass eine aktive Missbrauchssituation verhindert werden soll. Aus diesem Grund muss ein Sicherheitskonzept vorliegen und auch die Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen muss gewährleistet werden. Ich kann derzeit nicht mit Ge­wissheit behaupten, dass, obwohl sie eigentlich vorhanden sein müssten, sämtliche Si­cherheitskonzepte der Ärzte bereits seitens des Gesundheitsministeriums überprüft wurden. Deshalb bitte ich, zu beachten: Datenschutz im Bereich der Sicherheitspolitik ist wichtig.

Abschließend noch zum Pilotbetrieb von einem Jahr: Nach Ablauf dieses Jahres ist grundsätzlich die Evaluierung vorgesehen, bevor der Vollbetrieb im Jahr 2023 anläuft. Ich würde bitten, uns im Datenschutzbereich dann auch wieder einzubeziehen, nämlich im Sinne einer Begutachtung. Ich würde auch darum ersuchen, eventuell die Aufnahme der Schadensfälle im Bereich der Impfungen, also die Impfschäden, in das Register zu diskutieren und nochmals die Löschung der Daten zu evaluieren. – Danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanda. – Bitte.