15.58

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Die Digitalisierung hat längst unser Gesundheitssystem erreicht. Das aktuelle Gesetz ist diesbezüglich nur eine notwendige Neuerung.

Diverse Gesundheitsapps erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Vom einfachen Schrittzähler bis zum Heart-Rate-Messer, Schlafmesser gibt es viele Apps, die Men­schen freiwillig auf ihren Handys installieren, Apps, die Daten in eine Cloud laden, so­dass sie überall verfügbar sind. All das gibt es längst. Auch gibt es bereits Pilotprojekte zur Rehabilitation von Menschen mit Herzschwäche, die mittels eines telemedizinischen Betreuungsprogramms und Trainingsprogramms überwacht werden, wie zum Beispiel Herzmobil in Tirol und Herzmobil in der Steiermark.

Die Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes war somit eine dringend notwendige Anpassung an die digitalen Gegebenheiten unserer Zeit. Die Schaffung einer Rechts­grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Evaluie­rung und zur Nutzung digitaler Gesundheitssysteme erlaubt nun die Einführung des elek­tronischen Impfpasses, von dem meine Vorredner schon alle gesprochen haben.

Der elektronische Impfpass wird nach einer einjährigen Testphase österreichweit ausge­rollt und ermöglicht eine durchgängige und vollständige Dokumentation des Impfstatus. Wie oft passiert es, wie wir schon von Kollegen Saxinger gehört haben, dass man seinen Impfpass nicht findet? Meiner ist altersbedingt noch graubraun. Ich weiß seine Farbe, aber ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung mehr, wo er liegt, dafür habe ich zwei weitere gelbe irgendwo herumliegen. Ich bin sicher nicht die Einzige – oder erinnern wir uns wirklich alle noch an jedes Datum einer Auffrischungsimpfung, oder daran, wann man die letzte Tetanusimpfung hatte? Muss ich mich nun bei jeder Verletzung, wenn ich in die Klinik fahre, gegen Tetanus impfen lassen und alles wiederholen? Der elektronische Impfpass erleichtert daher nicht nur einem selbst den Überblick über den eigenen Impf­status, sondern er erinnert einen auch daran, wann die nächste Impfung fällig ist. Mich persönlich und auch sicher viele andere unterstützt das sehr.

Das so entstehende zentrale Impfregister dient der Dokumentation aller Impfungen und ermöglicht so auch valide Aussagen über Durchimpfungsraten. Durch die Schaffung dieser Datengrundlage sind Impflücken in der Bevölkerung einfacher feststellbar und Mehrfachimpfungen können verhindert werden.

Auch den Bedenken wegen des Datenschutzes hinsichtlich der großen Datengrundlage wurde durch den Abänderungsantrag Rechnung getragen. Der Zugriff erfolgt, wie wir heute schon gehört haben, ausschließlich auf die Impfdaten der Person und nie auf die gesamten Elga-Daten. Wir wundern uns ja auch nicht alle über unser Pensionskonto und wehren uns nicht dagegen – auch dort werden die Daten personalisiert erfasst, sie wer­den aber nicht für alle zugänglich und abrufbar sein. So wird es auch bei diesen Daten sein: Nur der Arzt kann personalisiert abfragen.

Abschließend möchte ich noch festhalten, dass diese Novelle des Gesundheitstelema­tikgesetzes nicht nur den Weg für den elektronischen Impfpass ebnet, sondern generell eine Rechtsgrundlage für Weiterentwicklungen von E-Health-Anwendungen schafft – und das ist dringend notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nuss­baum. – Bitte.