16.17

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher! Ganz zu Beginn möchte ich mich am heutigen Welttag der Gebärden­sprache bei unseren Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern recht herz­lich bedanken, denn sie übersetzen jedes Mal unsere Reden, wenn wir hier im National­rat reden, in Gebärdensprache – vielen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall, darunter Beifall in Gebärdensprache bei Abgeordneten der Grünen.)

Nun aber zum Sozialbericht: Er ist mit seinen 180 Seiten sehr umfangreich und beschäf­tigt sich mit diversen Themen, auf die meine Kolleginnen und Kollegen teilweise schon eingegangen sind und auch noch eingehen werden. Es ist sehr erfreulich, dass im So­zialbericht 2019 die Behindertenpolitik sehr ausführlich behandelt wurde. Es hat sich in diesem Bereich und auch in den letzten Jahr einiges getan. Ich möchte mich in meiner Rede als Sprecherin der Volkspartei für Menschen mit Behinderung deshalb auf den Bereich der Behindertenpolitik konzentrieren und einige Punkte hervorheben, die mir besonders wichtig erscheinen.

Das wäre zum Ersten der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020. Der Nationale Aktionsplan Behinderung umfasst die Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderun­gen der Vereinten Nationen. Der derzeit gültige Nationale Aktionsplan Behinderung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Es hat aber eine Evaluierung des sogenannten alten Nationalen Aktionsplans stattgefunden und um diese einfließen lassen zu können, wurde der Nationale Aktionsplan um ein Jahr auf 2021 verlängert. Der neue Nationale Aktions­plan ist bereits in Vorbereitung.

Es wurde ein umfassendes Partizipationsgremium geschaffen, in dem alle Bundesminis­terien, Bundesländer und Sozialpartner, die Wissenschaft, Behindertenorganisationen, Selbstvertreterinnen, der Monitoringausschuss, die Volksanwaltschaft sowie der Behin­dertenanwalt des Bundes vertreten sind. Ich glaube, es ist etwas ganz Besonderes, dass da wirklich alle Menschen, die sich mit dem Thema Menschen mit Behinderung beschäf­tigen, an einem Tisch sitzen und einen neuen Nationalen Aktionsplan schreiben.

Weiters hervorzuheben ist, dass 2017 unter Einbeziehung der Behindertenorganisa­tionen das sogenannte Inklusionspaket erarbeitet wurde; es steht für die Stärkung der beruflichen Teilhabe sowie die Weiterentwicklung und Weiterführung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderung. Neben der Ausweitung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderung wurden die jährlichen Budgetmittel für die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung von rund 48 Millionen Euro im Jahr 2017 auf jährlich 90 Millionen Euro angehoben. Zudem ist dank des beschlossenen Inklusionspakets für das Einbringen einer Verbandsklage keine Empfehlung des Bun­desbehindertenbeirates mehr erforderlich und es können bei großen Kapitalgesellschaf­ten Verbandsklagen auf Unterlassung und Beseitigung der Diskriminierung eingebracht werden.

Ich möchte nun noch auf den Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Be­hinderung näher eingehen. Dazu ist im Bericht festgehalten, dass die berufliche Teilhabe ein ganz zentrales Element für eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und eine inklusive Gesellschaft ist. Das sehe ich genauso.

Es gibt seitens des Sozialministeriums eine Vielzahl bedarfsgerechter Unterstützungs­maßnahmen, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Besonders die Neba-Dienstleistungen werden sehr gut angenommen, darun­ter fallen Leistungen wie Jugendcoaching, Produktionsschulen, Berufsausbildungsassis­tenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching. Auch bei der Ausbildung bis 18 spielen die Ne­ba-Angebote eine zentrale Rolle.

Dank des Inklusionspakets konnten die Maßnahmen erweitert und die Förderungen er­höht werden; so wurde das Budget der Neba-Dienstleistungen von circa 60 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 137 Millionen Euro im Jahr 2018 mehr als verdoppelt. Insgesamt wurde im Jahr 2018 die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung mit 213 Millionen Euro gefördert.

Es steht außer Frage, dass Menschen mit Behinderung immer noch nicht mit Menschen ohne Behinderung gleichgestellt sind und dass Menschen mit Behinderung es auch noch heute, im Jahr 2020, viel schwerer haben, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Coronakrise hat diese Situation noch einmal drastisch verschärft. Es liegt an uns allen, die wir heute hier sitzen, uns weiterhin für die Rechte von Menschen mit Behinderung einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.