17.58

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nun, ich hätte lieber gehabt, dass diese Regelung der Sonderbetreuungszeit oder Sonderbetreuungs­freistellung nicht im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, sondern im Urlaubsge­setz oder eventuell auch im Angestelltengesetz oder im ABGB verankert ist. AVRAG ist das Gesetz, wo vieles hineinkommt, wenn man nicht so richtig weiß, wo es hinsoll. Unabhängig davon ist es wichtig, dass es eine Verlängerung bis Ende Feber gibt.

Unsere Ansicht seitens meiner Fraktion war und ist klar: Ohne Rechtsanspruch gibt es eine Rechtsunsicherheit. Wir sehen in der Praxis auch, dass es leider nicht so ist, dass man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wirklich immer die Möglichkeit hat, diese Sonderbetreuung zu erlangen. Es ist gerade in systemrelevanten Berufen oft auch so, dass es nicht möglich ist, und wenn man das weiß, muss man umso mehr darauf drän­gen, dass es einen Rechtsanspruch gibt, dass Rechtssicherheit besteht und dass auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, wie sie sich zu verhalten haben.

Ansonsten haben wir meiner Meinung nach doch eine Unklarheit: Wir haben zwar die Bestimmungen der Entgeltfortzahlung im Dienstfreistellungsfall – also im Falle eines wichtigen Grundes nach Angestelltengesetz und ABGB – gegeben, da wäre der Arbeit­geber der Bittsteller, wenn man es so sehen möchte, im anderen Fall der Sonderbetreu­ungszeit der Arbeitnehmer. Der Herr Bundeskanzler hat gemeint, es muss ein Miteinan­der geben. Ich bin der Meinung, es muss Rechtsklarheit geben, deshalb gibt es von unserer Seite her klar das Pochen auf den Rechtsanspruch, der auch im Abänderungs­antrag drinnen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist: Frauen sind oft selbst von Krebs und anderen Erkrankungen betroffen, und diese Gruppen sind dann wiederum abhängig von Angehö­rigen. Ich weiß von vielen Fällen, die mir auch zugetragen worden sind, dass die Angehö­rigen von Risikogruppen und von schwer kranken Personen stark darunter leiden, weil sie diese Sonderbetreuungszeit oder Sonderbetreuungsfreistellung nicht erlangen kön­nen. Diese Grenze, dass die Angehörigen nicht darunterfallen, ist, glaube ich, sozialpoli­tisch nicht gut. Ich glaube oder ich bin mir sicher, die hätten es sich verdient. Deshalb gibt es auch in diesem Fall von meiner Fraktion ganz klar eine Botschaft: dass die Ange­hörigen von schwer Erkrankten auch drinnen sein müssen. Sie sind nicht drinnen, des­halb tun wir uns schwer, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich verweise deshalb auch auf den Abänderungsantrag meiner Kollegin Verena Nuss­baum, und von meiner Seite kommt die Bitte, diese Risikogruppen und die Angehörigen dieser Risikogruppen weiter zu berücksichtigen. Das wäre ein Vorteil und wäre ein Fort­schritt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Künsberg Sar­re. – Bitte.