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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Hohes Haus! Der Bericht zum Disziplinarwesen der Bundesbediensteten wurde jetzt kurz besprochen. Es ist richtig, dass es die Bundesdisziplinarbehörde gibt, das sehen wir als Umsetzung. Einen Punkt möchte ich aber doch noch ansprechen, das ist das Thema der unterschiedlichen Be­handlung von Beamtinnen und Beamten und Vertragsbediensteten im Falle einer Dienst­pflichtverletzung. Für die Vertragsbediensteten fehlt eben ein abgestufter Sanktionenka­talog und das formelle Disziplinarrecht gilt nur für Beamte.

Der Bund setzt allerdings verstärkt Vertragsbedienstete zur Aufgabenerfüllung ein. Die Beamtenzahl ist rückläufig, gleichzeitig steigt die Zahl der Vertragsbediensteten an. Da­mit hängt die Frage der Anwendbarkeit des Disziplinarrechts vom Tag des Diensteintritts ab. Es drängt sich somit die Frage nach einem einheitlichen Disziplinarrecht für alle öf­fentlich Bediensteten auf, wobei man dann natürlich auch systematische Überlegungen anstellen muss, wie man beide Systeme zusammenführen kann.

In dem Zusammenhang erinnere ich auch daran, dass sich in vielen Regierungspro­grammen immer wieder die Forderung nach einem einheitlichen Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete findet. Die Umsetzung steht aber noch aus. Daher frage ich: Was hindert einen eigentlich daran, ein einheitliches gebietskörperschaftenübergreifen­des Dienstrecht für alle öffentlich Bediensteten in Angriff zu nehmen? – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

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