Präsidentin Doris Bures: Wenn es jetzt keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbe­handlung gibt: Frau Abgeordnete, Sie haben recht; das Wort „Meinungsdiktatur“ alleine bedingt noch keinen Ordnungsruf, es ist immer im Kontext zu sehen. Das gilt im Übrigen für alle Ordnungsrufe. Wenn die Formulierung eine war – und ich schaue mir das gerne im Protokoll noch einmal an –, wie ich sie hier gehört habe, nämlich der Vorwurf konkret an Abgeordnete, sie betrieben „Meinungsdiktatur“ (Ruf bei der FPÖ: Ist ja richtig!), dann bedingt das in diesem Kontext einen Ordnungsruf und ist auch so zu bewerten.

Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich zu jenen gehöre – so wie alle anderen, die hier den Vorsitz führen –, die sehr darauf achten, dass das Recht der freien Rede in diesem Haus auch gewahrt wird. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

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Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich frage die Fraktionen, die Klubobleute, ob wir auch gleich in den Abstimmungsvorgang eingehen können. – Ja, gut. Dann gehen wir auch so vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ho­yos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erweiterung des Untersu­chungsmandats der Ischgl-Kommission“.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich diesem Entschließungsantrag anschlie­ßen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Alles zudecken!)