15.50

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Herr Kollege Ofenauer, Sie können ruhig versuchen, diesen Misstrauensantrag in Ihre Richtung schönzureden, es wird Ihnen nicht gelingen.

Frau Verteidigungsministerin, Sie wurden von Ihrer Partei vollkommen unbedarft in Ihr Amt gehievt, und Sie haben den Parteiauftrag früher erledigt, als uns allen lieb gewesen ist. Sie haben als Verteidigungsministerin nichts weniger getan, als in die Öffentlichkeit zu treten und zu erklären, die Landesverteidigung wird hiermit abgeschafft.

Liebe Frau Bundesminister! Das war nicht nur ein verfassungspolitischer Totalschaden, sondern das läuft auch ein wenig unter der Überschrift, dass es sich hierbei um eine Entwicklung in einer arroganten Schnöseltruppe handelt – Schnöseltruppe, diesen Be­griff verwende ich sehr ungern, weil nicht ich ihn erfunden habe, sondern der Herr Vize­kanzler, um seinen Koalitionspartner zu bezeichnen. Deshalb kann ich auch nur darauf bestehen, dass es eine Wendung in diese Richtung gibt.

Sie haben uns als Oppositionsparteien dazu gebracht, Anträge an die Bundesregierung zu stellen, dass sie dafür Sorge trägt, „dass Österreich auch weiterhin zum verfassungs­rechtlich verankerten Schutz des Landes und seiner Bürger und Bürgerinnen ein ein­satzfähiges und modern ausgerüstetes Bundesheer hat, welches die verfassungsrecht­lich vorgegebene Aufgabe der militärischen Landesverteidigung“ vollumfänglich „erfüllen kann“ und dass „die Kernkompetenzen und Fähigkeiten der Streitkräfte“ unbedingt „er­halten bleiben und das Bundesheer [...] nicht nur auf Assistenzeinsätze reduziert“ wer­den soll, damit neben der militärischen Landesverteidigung auch die Teilnahme an inter­nationalen Friedens- und Stabilisierungseinsätzen im Interesse Österreichs sicherge­stellt ist und die eingegangenen EU-Verpflichtungen wie Pesco nicht gefährdet werden.

Meine Damen und Herren der ÖVP, liebe Frau Verteidigungsministerin, es war notwen­dig, dass wir als funktionierende Opposition gegen diese Absichtserklärung von Ihnen auftreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben diesen Misstrauensantrag eingebracht, und er erscheint uns heute noch als berechtigt, nicht nur zur Stärkung der Verfassungstreue des Nationalrates, sondern auch aus rein pädagogischen Gründen im Hinblick auf eine Regierungspartei, der wir beibrin­gen können und beibringen müssen, dass man nicht alles mit der österreichischen Volks­vertretung und der österreichischen Öffentlichkeit machen kann, was man gerade will. (Beifall bei der FPÖ.)

15.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stögmül­ler. – Bitte.