18.11
Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! In gewisser Weise kann ich Ihrem Antrag, Frau Abgeordnete Krisper, ja durchaus etwas abgewinnen. Ich kann diesem Antrag insofern etwas abgewinnen, als damit einmal mehr offenkundig wird, worum es Ihnen geht, vor allem aber, worum es Ihnen nicht geht.
Es geht Ihnen ganz offensichtlich nicht um den Untersuchungsausschuss (Abg. Brandstätter: Um was denn sonst?), nicht um den Untersuchungsgegenstand des laufenden Ausschusses, denn ich darf Sie an diesen Untersuchungsgegenstand erinnern, er heißt „mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“. Sie sind an diesem Untersuchungsgegenstand fulminant gescheitert. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Brandstätter. – Weiterer Zwischenruf bei den NEOS.)
Herr Kollege Brandstätter, weil Sie gerade für sich in Anspruch nehmen, Sie hätten aufgeklärt (Abg. Brandstätter: Ja!): Ich kann mich noch sehr gut an einen langen Tag im Untersuchungsausschuss erinnern, und am Abend dieses Ausschusstages eines Ausschusses, der 100 000 Euro kostet, waren Sie in den Medien und haben Folgendes als Ergebnis verkündet (Zwischenruf bei den NEOS): Sie haben aufgeklärt, dass Harald Neumann mit Gernot Blümel Fisch gegessen hat. Sie haben weiters aufgeklärt, dass die beiden dabei nicht gestört sein wollten. (Abg. Brandstätter: Die Verabredung von Blümel und Neumann ist sehr spannend! Das ist sehr spannend!)
Jetzt sage ich Ihnen, ich nehme schon zur Kenntnis, dass Sie Ihre Besprechungen gerne bei McDonald’s abhalten, aber sprechen Sie einmal mit dem Vizekanzler, wie das ausgeht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich habe gesagt, Sie sind am Untersuchungsgegenstand gescheitert und haben diesen Untersuchungsgegenstand einfach für sich gewechselt, geschätzte Damen und Herren der NEOS und der Opposition. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Der neue Untersuchungsgegenstand heißt jetzt plötzlich mutmaßliche Befangenheit des Vorsitzenden (Abg. Krainer: Nicht mutmaßliche! – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS) – mutmaßlich; erwiesenermaßen nicht, aber mutmaßlich schon. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)
Ich darf Ihnen eines sagen: Sie sind auch an diesem Untersuchungsgegenstand gescheitert. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Sie haben sich an Zahlungen der Novomatic aufgehängt, wobei Sie bis heute nicht erklären können, wo da die Inkriminierung ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das sind legale Zahlungen gewesen – das ist so, da kommen Sie auch nicht darüber hinweg.
Ich sage Ihnen auch, warum Sie an diesem Untersuchungsgegenstand fulminant gescheitert sind. (Ruf bei der SPÖ: Wofür haben Sie das Buch mit?) – Das Buch ist eigentlich für Kollegen Brandstätter (das Buch „Nationalrat-Geschäftsordnung NRGO“ von Werner Zögernitz in die Höhe haltend), aber dazu komme ich noch; ich kann es ja vorziehen. In diesem Buch ist Folgendes drinnen, auf das Sie sich ja so gerne beziehen, Frau Kollegin Krisper, und woraus Sie ableiten, der Vorsitzende dürfte gar nicht mehr im Untersuchungsausschuss anwesend sein, weil er wieder als Auskunftsperson geladen wird und nicht hören darf, was dort geschieht: Sie beziehen sich auf § 37 Abs. 1 der Verfahrensordnung. (Zwischenruf bei den Grünen.) Ich sage Ihnen ganz ehrlich, da sind Sie einem Taschenspielertrick aufgesessen, der von Kollegen Krainer ausgegangen ist. (Abg. Kollross: Da sitzt er!) – Das macht ja nichts, wo er sitzt, das ist so.
Auf jeden Fall ist es so, in diesem Absatz 1 steht schon drinnen, dass die Auskunftsperson in Abwesenheit später zu hörender Auskunftspersonen zu befragen ist, aber Sie sollten auch Absatz 4 desselben Paragrafen lesen, da steht nämlich drinnen, dass die Befragungszeit 4 Stunden nicht überschreiten darf. Wenn ich Ihrer Logik folgen würde, dürften Sie den Vorsitzenden gar nicht mehr laden, weil die 4 Stunden vorbei sind. So ist das, Sie können das nachlesen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)
Das alles passiert dann, wenn man eine Gesetzesbestimmung nicht zu Ende liest. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Herr Kollege Krainer, dass Sie nur den ersten Absatz lesen, habe ich von Ihnen erwartet. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Frau Kollegin Krisper als Juristin hätte ich zugetraut, dass sie auch den vierten Absatz liest und die Bestimmung zu Ende verfolgt – vielleicht wäre dann das Ergebnis ein anderes.
Weil sich Herr Kollege Brandstätter so viele Sorgen um den Parlamentarismus macht (Abg. Brandstätter: Jeden Tag! Heute noch mehr!), darf ich Ihnen das Buch auch für die Ausschusssitzung wärmstens empfehlen. (Abg. Leichtfried: Kollege Brandstätter schenkt seine Bücher immer her! – Zwischenruf bei den NEOS.) Wenn Sie dann nämlich in der Geschäftsordnung des Nationalrates bei § 37 Abs. 7 nachlesen, werden Sie finden, dass der Präsident des Nationalrates an jeder Sitzung eines Ausschusses gesetzlich teilnahmeberechtigt ist. Das ist ein Wesen des Parlamentarismus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Darüber sollten Sie sich Gedanken machen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Abschließend darf ich Folgendes sagen: Wir sind gerne bereit, diesen Antrag zu diskutieren, wobei ich sage, um die Öffentlichkeit geht es Ihnen ja auch nicht – das ist nicht die Sache –, sondern bei Ihnen steht immer die Person im Vordergrund. (Abg. Krisper: Keine Beamten!) Vor allem die Personen der oberste Organe von Land und Bund (Zwischenruf bei der SPÖ) wollen Sie in einer Öffentlichkeit, die ja nur für Sie zugänglich ist, vernommen haben. Bild- und Tonmaterial soll unmittelbar nach der Vernehmung für die Medien und für die Fraktionen im Ausschuss veröffentlicht werden – nicht für die allgemeine Öffentlichkeit. So steht es in Ihrem Antrag. (Zwischenruf bei den NEOS.) Sie wollen entscheiden, welcher Filter in der Verbreitung der Informationen stattfindet. (Neuerlicher Zwischenruf bei den NEOS.) Es geht Ihnen nicht um die Öffentlichkeit! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage Ihnen eines: Die Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses ist nicht dazu da, an Ihre Methoden angepasst zu werden. Passen Sie Ihr Verhalten an die Verfahrensordnung an! (Beifall bei der ÖVP.)
18.18
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Widerspruch und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kollross: Da sind sie ganz nervös!)