18.27

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von der ÖVP! Sie haben einen Frühstart hingelegt. Das „Sandmännchen“, von dem wir vorhin vom Kollegen gehört haben, kommt erst um 19 Uhr, und deswegen möchte ich mich noch ganz kurz auf die Vorgänge im Untersuchungsausschuss beziehen.

Zu Präsidenten Sobotka: Schade, dass er heute nicht mehr den Vorsitz führt und nicht hinter mir sitzt, denn ich hätte schon gerne gehabt, dass er hört, was ich ihm zu sagen habe. Ich kenne ihn schon sehr lange, seit meiner Zeit im Landtag in Niederösterreich, und da hat er sich eigentlich, seit ich ihn kenne, bisher nicht als Mobbingopfer generiert. Mir kommen also fast die Tränen, ich habe mir die „ZIB 2“ angeschaut und mir die Tränen aus den Augen wischen müssen, weil man Präsidenten Sobotka im Untersuchungsaus­schuss so grauslich behandelt.

Jetzt kommt der springende Punkt, weswegen ich vorhin auch von der Sandmännchen-Geschichte gesprochen habe. Der Kollege von der ÖVP hat sich vorhin herausgestellt und gesagt, dass der Verein, dem noch dazu der Vorsitzende im Untersuchungsaus­schuss vorsitzt und der sechsstellige Beträge von der Novomatic bekommen hat, nicht wesentlich für den Ausschuss ist. Dazu fällt mir dann wieder ein, dass Sie ja am Anfang einige Untersuchungsgegenstände herausreklamieren wollten, weil Sie genau darüber nicht sprechen wollten.

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Es gab auch FPÖ-nahe Vereine – so wurden sie be­zeichnet –, die genau deswegen untersucht wurden, weil man wissen wollte, ob es da Geld von der Novomatic gegeben hat, ob es da eine Parteienfinanzierung gegeben hat, die irgendwie verschleiert worden ist. Und genau diese Frage ist selbstverständlich auch beim Alois-Mock-Institut und bei allen anderen Vereinen zulässig. Auch der Verein des Kollegen Gerstl wird dann irgendwann einmal zur Diskussion stehen, auch da werden wir fragen müssen, warum Kollege Gerstl für einen Nachmittag am Standl Stehen bei der ÖVP Wien 20 000 Euro für Standgebühren ausgibt. Das wird alles noch Thema wer­den.

Was ich noch schlimmer finde, ist das Verhalten von Präsidenten Sobotka generell, wie in der „ZIB 2“. Man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Unser Natio­nalratspräsident und auch mein Nationalratspräsident – auch ich habe ihn gewählt – vergeht sich in einer Live-TV-Sendung in die Richtung, dass er eigentlich das Parlament beschimpft, dem er vorsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo kommen wir da hin, wenn ein Parlaments­präsident nicht weiß, wie man sich zu benehmen hat? Wenn ein Parlamentspräsident bei einem TV-Auftritt, in dem er den Untersuchungsausschuss kommentieren und auch zu seiner Rolle Stellung beziehen soll, die ihn dorthin gebracht hat, befragt wird, wie kommt er dann dazu, uns dort pauschal zu beschimpfen, wie kommt er dazu, das höchs­te Untersuchungsgremium des Nationalrates in einem solchen Licht dastehen zu las­sen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist Nationalratspräsident Sobotka nicht nur als Vorsitzender im Untersuchungsausschuss rücktrittsreif, sondern er hat sich als Parlamentspräsident ebenso disqualifiziert und sollte seine Konsequenzen ziehen. (Bei­fall bei FPÖ und NEOS sowie des Abg. Drozda.)

Ich finde es schön, dass der Herr Präsident (in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Sobotka) noch den Weg zu uns gefunden hat. Ich habe gerade über Ihren Auftritt in der „ZIB 2“ referiert und gemeint, dass es absolut nicht statthaft ist, als Erster Nationalratspräsident solche Meldungen in Richtung des Hohen Hauses zu verlieren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Herr Präsident, es tut mir leid, ich habe Sie damals gewählt, aber Sie haben sich vollkommen disqualifiziert.

Ich möchte noch kurz auf den Antrag von Frau Kollegin Krisper eingehen. Ich halte die­sen Antrag für sehr, sehr wichtig, und wir werden ihn auch unterstützen, weil wir im Un­tersuchungsausschuss gesehen haben, dass es gerade im Hinblick auf Politiker sehr, sehr wichtig wäre, dass es, zumindest später, nach diesem Untersuchungsausschuss, die Möglichkeit gibt, die Aussagen, die Videoaufnahmen anzusehen und nachzuverfol­gen, was vor allem Politiker dort gesagt haben. Ich weiß nicht, ob ein Gernot Blümel ein Plus bei der Wienwahl zustande gebracht hätte, wenn man gewusst hätte, dass er eine außerordentliche Vergessenskultur entwickelt hat. Das ist ja in Wirklichkeit schon fast ein pathologischer Fall, wenn man sich 86 Mal an Dinge, die in der jüngsten Vergangen­heit liegen, nicht erinnern kann. (Ruf bei der ÖVP: ... minus 23 Prozent ...!) Ich glaube, es ist absolut zulässig, Aussagen gewählter Volksvertreter auch im Untersuchungsaus­schuss zu übertragen, um zu zeigen, wie sie sich in so einem Ausschuss präsentieren. Davon nehme ich auch den Bundeskanzler und den Innenminister nicht aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich darf das nicht dazu verkommen, dass man jeden Beamten, von dem man vielleicht noch ergänzende Informationen haben möchte, auch in die Öffentlichkeit spielt, aber ich sage: Politiker ja und Personen des öffentlichen Interesses genauso ja.

Ich komme jetzt zum letzten Punkt, zu meinem Antrag, der jetzt unter diesem Tagesord­nungspunkt zur ersten Lesung vorliegt. Darin geht es um Folgendes: Wir haben heute und gestern, also schon die ganzen zwei Plenartage, darüber gesprochen, wie sich die Coronasituation entwickelt. Sie wissen, wir haben einen anderen Standpunkt zu dieser herbeigetesteten Krise, das lassen wir jetzt aber einmal außen vor. Fakt ist, wenn mittler­weile schon ganz Europa im Ampelsystem auf Rot gestellt wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich auch kommende Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss genau deswegen entschuldigen lassen wollen.

Deswegen haben wir in diesem Antrag festgelegt oder wünschen wir, dass wir die Ge­schäftsordnung insofern abändern, als dass es möglich sein soll, Videobefragungen durchzuführen. Das heißt, die Auskunftspersonen müssen nicht ins Ausschusslokal kommen, das ohnehin zu klein und in diesen Zeiten vielleicht wirklich nicht optimal ist. Die zweite Sache: Wir wollen damit auch ermöglichen, dass Auskunftspersonen, die sich in Quarantäne befinden, weil sie möglicherweise mit einem Verdachtsfall in Verbindung gekommen sind, trotzdem die Möglichkeit haben, dem Ausschuss ihre Wahrnehmungen zu den Untersuchungsgegenständen darzulegen. Wichtig dabei ist, dass wir nicht eine dauerhafte Änderung der Geschäftsordnung anstreben, sondern wirklich nur der Zeit der Pandemie Rechnung tragen und sicherstellen wollen, dass die Aufklärungsarbeit im Ausschuss fortgesetzt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

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