Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur kurzen Debatte.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.
Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Abgeordneter Brückl. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.