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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Eypeltau­er – er war gerade noch hier; ah, dort drüben ist er –, Kollege Vogl, Kollege Drobits, ich schätze euch aus vielen Debatten heraus und ich verstehe schon, dass Kritik geübt wird an diesem einen Punkt.

Das eine, was uns grundsätzlich eint, ist die Tatsache, dass wir eine große Wertschät­zung der Bundeswettbewerbsbehörde haben – das habt ihr ja aus meiner persönlichen Sicht richtig formuliert –, die hat immer eine sehr, sehr gute, korrekte und offensive Arbeit gemacht, überhaupt keine Frage. Beginnen wir aber doch zunächst einmal beim Ganzen.

Worum geht es bei diesem Gesetz? Es ist eine ganz wichtige Weiterentwicklung, so­zusagen der Lückenschluss der österreichischen Konsumentenschutzpolitik hin zum eu­ropäischen Netzwerk des Verbraucherschutzes. (Abg. Rauch: Herr Minister, sperren Sie die Schulen auf! Heiterkeit bei der FPÖ.– Bitte? (Rufe bei der FPÖ: Sperren Sie die Schulen auf!) Okay, ich weiß ja nicht, was jetzt der Hintergrund dieses Zwischenrufs ist. Da bin ich jetzt ein bisschen überfordert, dem kann ich jetzt intellektuell nicht so ganz folgen, habe ich den Eindruck (Abg. Belakowitsch: Oje!); oder aus einem sonstigen Grund, ich weiß es nicht. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Belakowitsch: Applaus bei der ÖVP, wenn Sie sagen, ...!)

Kommen wir zurück zu dem Gesetz, das ja der Opposition offensichtlich sehr wichtig ist, deswegen wollen wir ernst bleiben und eine sachliche, ernsthafte Debatte führen.

Wir haben eine Globalisierung der Wirtschaft, wir haben in verschiedenen Betrugsberei­chen absolut eine Internationalisierung, und deswegen brauchen wir auch die Weiterent­wicklung des Konsumentenschutzes über die nationale Ebene hinausgehend hin in Richtung einer europäischen Kooperation – das, was wir jetzt mit diesem Schritt haben. Das ist ein Schritt, der drei Jahre hindurch verhandelt wurde, der drei Jahre nicht um­gesetzt wurde. Ich frage und wundere mich schon, wie selbstbewusst die Kollegen der FPÖ heute hier sitzen, denn sie haben ja selbst viel zu lange verhindert, dass in diesem Bereich etwas weitergeht.

Sie haben in Ihrer Zuständigkeit in der damaligen Bundesregierung dieses Gesetz fertig vorliegen gehabt (Abg. Rauch: Die Wettbewerbsbehörde ...!), nichts ist weitergegangen. Ich sage Ihnen: Jeder einzelne Monat ohne entsprechende Kooperation mit dem europa­weiten Netzwerk ist ein verlorener Monat. So schaut es aus! Genau dieses Vorgehen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), genau dieses Gesetz wird den österreichischen Verbraucherschutz ganz massiv stärken. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Jeder, der sich mit dem Gesetz auch nur ein bisschen auseinandersetzt, reduziert die Debatte nicht auf das eine Stück, nämlich auf die Frage (Zwischenruf des Abg. Deimek): Bundeswettbe­werbsbehörde oder Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen?, denn das reduziert die Thematik auf einen viel zu kleinen, engen Punkt. (Abg. Deimek: Sie verlängern die Debatte ...!)

Wir haben sieben zuständige Behörden beziehungsweise Ressorts, die Amtshilfe leis­ten, die eine Zuständigkeit haben. Mein Haus – da habe ich großes Vertrauen – hat die gesamte Logistik – Entschuldigung! –, die gesamte Legistik über (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) und ist die zentrale Verbindungsstelle in diesem Zusammenhang, hat also den Lead. Alle sieben nominieren Ämter, die für diesen Vollzugsbereich zuständig sind (Zwischenruf des Abg. Deimek), und das Wirtschaftsministerium hat dieses Bun­desamt nominiert – ja, so ist das.

Man kann jetzt mit zweierlei Vorgehensweisen reagieren: entweder mit einem Misstrau­ensvorschuss, den Sie offensichtlich realisieren, oder mit einem Vertrauensvorschuss. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Deimek.) Ich habe schon im Ausschuss gesagt, ich denke, da wird eine gute Kontrolle seitens der Opposition kommen, es wird genau das kontrolliert, was ihr jetzt kritisiert, nämlich ob es zu Weisungen kommt oder nicht.

Ich bin davon überzeugt, dass bei einer guten Kontrolle das gut zusammenpasst, dass das gut funktionieren kann und dass wir uns in diesem Sinne weiterentwickeln.

Ich denke auf jeden Fall, dass es Sinn macht, den Fortschritt des gesamten Gesetzes, des gesamten Vorgangs zu sehen. Wir wissen, dass wir damit die Rechtsdurchsetzung in Gang bringen, und zwar durch die Verbandsklagen und damit durch den VKI.

Mein bisheriger Eindruck ist, dass zumindest zum Verein für Konsumenteninformation alle Fraktionen wirklich Vertrauen haben, und dieser VKI wird eben die Verbandsklagen durchführen können.

Das heißt, in Summe – und ich glaube, das gesteht ihr mir ja auch zu – bringt das Gesetz einen Fortschritt. Ihr kritisiert einen Teilaspekt, darüber kann man reden, das gestehe ich zu, aber das Gesamtwerk, das hier zur Abstimmung vorliegt, ist ein Schritt nach vor­ne, nämlich in Richtung europäische Integration und europäische Netzwerke. Ich danke für eine möglichst breite Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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