20.27

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz beschäftigt uns ja schon einige Zeit. Zuletzt ha­ben wir darüber gesprochen, warum die Kriterien für die Deutschkenntnisse hinunterge­stuft worden sind, was eigentlich grundsätzlich nicht die Intention dieses Gesetzes, so wie es momentan vorliegt, war, und nun sind wir auch noch mit weiteren Sachen konfron­tiert.

Ich möchte eingangs ein paar Zitate zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz bringen: „Wir schaffen jetzt einen einheitlichen Rahmen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle.“ Oder: „Wir wollen mit dem Einheitsgewerbe klare und faire Regeln für alle Marktteilneh­mer definieren.“ Oder: „Als österreichische Abgeordnete vertreten wir dabei die Interes­sen der österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer.“ – Das ist nicht von mir, sondern Kollege Ottenschläger hat das gesagt. Deswegen komme ich nicht ganz da­hinter, warum das Gesetz mittlerweile so zertrümmert worden ist und warum es sich so von dem unterscheidet, was ursprünglich intendiert war.

Ich möchte kurz zurückblicken. Was war der Antrieb dafür, dass wir dieses Gesetz geän­dert haben? – Zum einen war es der Wille, Gesetzeslücken zu schließen, zum anderen war es der Wille, eine Waffengleichheit zwischen dem Gewerbe Mietwagen und dem Gewerbe Taxi herzustellen. Wir wollten neue Qualitätsstandards einziehen – auch das war wichtig und das ist auch von den Konsumenten gekommen. Wir wollten sicherstel­len, dass es gerade im Mietwagenbereich kein Lohndumping gibt, und wir wollten insge­samt natürlich auch Verbesserungen für die Kunden erreichen.

Deswegen – das war das Animo dahinter – haben wir uns auch nach dem Bruch der Koalition noch zusammengesetzt und haben in der Übergangsregierung dieses Geset­zespaket geschnürt. Damit haben wir auch, Kollege Ottenschläger, ein Versprechen ge­halten, das wir den Stakeholdern gegenüber gemacht haben. Ich glaube, es war wirklich ein Beispiel dafür, wie man auch in der Zeit der Übergangsregierung wirklich konstruktiv zusammenarbeiten konnte. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt haben wir Schwarz-Grün und es ist alles anders. Ich verstehe nicht, warum gerade Kollege Ottenschläger mittlerweile so umgedacht hat. Der Grund meines Antrages – es steht ja auch in der Überschrift – ist die Problematik mit den Deutschkenntnissen – das ist komplett weggefallen. Sie haben zwar sonst keine Regierungsvorlagen zusammen­gebracht, sie haben aber ein funktionierendes Gesetz gleich einmal umgebaut. Deutsch­kenntnisse sind nicht mehr wichtig, das heißt, bei dem Fortschritt, den wir gemacht hät­ten, dass die Kunden dem Fahrer entsprechend hätten mitteilen können, wo sie hinwol­len, und er sie auch verstanden hätte, machen wir wieder einen Schritt zurück. In Zukunft heißt es also wieder: Du sagen, ich fahren! – Ich weiß nicht, ob wir da für die Konsu­menten einen Sprung nach vorne gemacht haben.

Auch ein anderer Bereich – und es ist eine Novelle, die jetzt vorliegt  zertrümmert das Gesetz nun endgültig, und zwar ist es in Wahrheit eine Übervorteilung des Mietwagen­bereiches. Zu diesen Ungerechtigkeiten, die schon vorher da waren, kehrt man mit die­ser Novelle wiederum zurück. Das ist eine Existenzbedrohung für die Taxiunternehmen, die Sie mit diesem Lockdown ohnehin schon an den Rand ihrer Existenz bringen – steigen Sie einmal in ein Taxi und sprechen Sie mit den Fahrern, wie es ihnen derzeit geht und was sie so machen. Jetzt aber kommen Sie noch daher und bauen ein Gesetz, das in eine komplett andere Richtung orientiert war, so um, dass irgendwelche Konzerne aus dem Silicon Valley, die bei uns nicht einmal irgendwelche Steuern bezahlen, schlussendlich übervorteilt werden und die heimische Taxibranche zerstört wird.

Wenn ich mir anschaue, was da so passiert, würde es mich nicht wundern, wenn die Firmen Uber, Bolt oder wie sie alle heißen vielleicht auf der einen oder anderen Spen­denliste der ÖVP oder der Grünen stehen, denn eines muss ich schon sagen: Ein Gesetz so dermaßen umzubauen und zweckzuentfremden – da kann nur ein solcher Animo da­hinter stehen.

Wir wissen ja im Übrigen auch, dass Kanzler Kurz sich gerne im Silicon Valley aufhält und dort bei großen Silicon-Valley-Konzernen Hof hält und gleichzeitig mit dem Lock­down ein Silicon-Valley-Unternehmen massiv gefördert hat, nämlich Amazon. Auf der anderen Seite machen wir jetzt noch eine Lex Uber, eine Lex Bolt und wie sie auch alle heißen mögen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Vorgang ist inakzeptabel. Kollege Otten­schläger, das muss ich dir ins Stammbuch schreiben: Du hast mit dieser Hundertachtzig­gradwende in Wahrheit all die Leute belogen, mit denen wir tagelang zusammengeses­sen sind. Wir haben versucht, mit allen Stakeholdern eine entsprechende Lösung zu finden. Ihnen hast du gerade ins Gesicht gelogen und sie verrätst du auch heute mit dieser Novelle. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden trotzdem nicht lockerlassen. Die Taxiunternehmen in Wien und ganz Österreich wissen, dass sie in uns einen verlässli­chen Partner haben. Wir werden uns natürlich mit den Taxiunternehmungen auch in Zu­kunft immer kurzschließen und sehr gut vernetzen.

Kollege Ottenschläger, du weißt, wie Taxiunternehmer reagieren können, wenn sie böse sind. Ich wünsche euch viel Spaß, wenn das Verkehrsministerium aufgrund dieser komi­schen Maßnahmen, die hier ergriffen werden, blockiert wird. Wir stehen an der Seite der Taxifahrer und werden sie auch unterstützen.

Es gibt jetzt noch eine Möglichkeit, wie man aus dieser Misere herauskommt. Auch da, Frau Bundesministerin, arbeiten wir Ihnen, wie ich vorhin gesagt habe, gerne zu. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Arbeit, weil Sie ja mit Ihren vier Covid-Verordnungen an sich über­lastet waren. Es gibt noch eine Möglichkeit, wie man aus dem Dilemma herauskommt: Man muss diese Novelle sofort zurückziehen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Si­cherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die geplante Novel­le zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (473 d.B.) zurückzuziehen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, denken Sie an die Taxiunternehmen in Öster­reich, die es jetzt schwer genug haben, denken Sie daran, dass da auch Menschen da­hinter stehen, die Familien zu ernähren haben! Überlegen Sie sich noch einmal gut, was Sie machen, ob Sie unsere Unternehmen zugunsten von irgendwelchen Silicon-Valley-Unternehmen opfern wollen! – Ich halte das für einen falschen Weg. (Beifall bei der FPÖ.)

20.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Personenbeförderungsgewerbe – Nein zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes

eingebracht in der 64. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 20. November 2020 im Zuge der Debatte zu TOP 39, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 928/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Si­cherstellung von B1-Deutschkenntnissen für "Taxi-Lenker" (420 d.B.)

Mit dem Beschluss der noch von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung auf den Weg ge­brachten Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 in der Sitzung des Natio­nalrates am 03. Juli 2019 wurden das Taxi- und Mietwagengewerbe zu einem neuen „Personenbeförderungsgewerbe mit PKW“ unter anderem mit dem Ziel zusammenge­führt, faire Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Personenbeförderung bei gleichzei­tigem Erhalt der Vorteile beider Gewerbe zu schaffen. Ein zentraler Punkt war dazu die Bindung an eine Tarifpflicht, auch bei über Kommunikationsdienste bestellten Beförde­rungen, wozu das Gelegenheitsverkehrsgesetz in §13 Abs. 3 folgende Bestimmungen enthält:

(3) Hinsichtlich des Taxi-Gewerbes, des Mietwagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen kommt die Erlassung einer Verordnung nach Abs. 2 dem Landeshauptmann mit der Maßgabe zu, daß er für das Taxi-Gewerbe auch eine Beförderungspflicht und die Anbringung eines Fahrpreisanzei­gers vorschreiben kann.

Weiters gilt in §14 Abs. 1b:

(1b) Fahrten, für die das Fahrzeug im Vorhinein im Wege eines Kommunikationsdienstes für mindestens 90 Minuten gebucht wurde, unterliegen dann nicht einer Verordnung ge­mäß Abs. 1, wenn im Rahmen der Bestellung ein voraussichtlicher Fahrpreis bekanntge­geben wurde und der tatsächliche Fahrpreis über diesem voraussichtlichen Fahrpreis liegt; in diesem Fall ist der bekanntgegebene voraussichtliche Fahrpreis zu entrichten. Der voraussichtliche Fahrpreis ist auf Grundlage des geltenden Tarifs und von fahrpreis­relevanten Daten (insb. Fahrtroute und geschätzte Fahrzeit) zu berechnen. In der Ver­ordnung nach Abs. 1 ist festzulegen, aus welcher Datenquelle die für diese Berechnung zu verwendenden fahrpreisrelevanten Daten zu beziehen sind.

Ein von ÖVP und Grünen am 18. November 2020 im Ministerrat gefasster Beschluss sieht nun neuerliche Änderungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes laut Entwurf in fol­genden Punkten vor, durch welche die Tarifbindung für per Kommunikationsdienste be­stellte Personenbeförderungen aufgehoben wird:

1. An § 13 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für Fahrten gem. § 14 Abs. 1b und 1c darf jedoch kein Fahrpreisanzeiger vorgeschrie­ben werden.“

2. § 14 Abs. 1b und 1c lautet:

„(1b) Bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, kommen in einer Verordnung gem. Abs. 1 festgelegte verbindliche Tarife nicht zur Anwendung. Es dürfen jedoch in dieser Verordnung anstelle verbindlicher Tarife für eine solche Fahrt sowohl Mindest- als auch Höchstentgelte einschließlich von Zuschlägen gem. Abs. 4 festgelegt werden; wird in der Verordnung kein Mindestentgelt festgelegt, so beträgt die­ses jedenfalls die Summe aus Grundentgelt und für die jeweilige Beförderung vorgese­henen Zuschlägen gemäß Abs. 4 bzw. – sofern keine solchen Entgelte Bestandteile des Tarifs sind – jedenfalls fünf Euro. Der Fahrpreis ist unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen bei der Bestellung zu vereinbaren und darf im Nachhinein nicht über­schritten werden.

(1c) Bei Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, darf bei der Bestellung auch angeboten werden, die Fahrt zu einem herabgesetzten Fahrpreis mit anderen Fahrgästen zu teilen, die gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufge­nommen und/oder abgesetzt werden. In diesem Fall ist

1. die aufgrund der Aufnahme weiterer Fahrgäste voraussichtliche verlängerte Fahrt­dauer sowie

2. das Ausmaß der Herabsetzung des Fahrpreises

im Vorhinein bekanntzugeben. Wurde eine Verordnung gem. Abs. 1 erlassen, darf der Fahrpreis für jeden Fahrgast keinesfalls das in der Verordnung festgelegte Mindestent­gelt unterschreiten bzw. – wenn in der Verordnung kein Mindestentgelt festgelegt wurde – nicht weniger als drei Euro betragen. Der Fahrpreis ist unter Beachtung der vorstehen­den Bestimmungen bei der Bestellung zu vereinbaren und darf im Nachhinein nicht über­schritten werden.“

Durch diese von der schwarz-grünen Bundesregierung geplanten Gesetzesänderungen werden die Wettbewerbsbedingungen entgegen der Intention der 2019 beschlossenen Novelle verzerrt, Lohndumping gefördert und insgesamt österreichische Unternehmen benachteiligt.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die geplante Novel­le zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (473 d.B.) zurückzuziehen.“