9.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eigentlich geglaubt, es sei nicht nötig, mich dazu zu Wort zu melden (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Kasseg­ger), aber da es so ist, wie es immer ist, ist es, glaube ich, schon notwendig, einige Dinge festzuhalten. (Abg. Angerer: ... Entschuldigung! Es tut mir leid!)

Wir haben uns sofort dazu bekannt, dass bei der Einbringung eines Abänderungsan­trages zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 ein Formalfehler passiert ist – ich halte das ausdrücklich fest. Draufgekommen ist nicht Herr Kollege Krainer – das sei auch einmal erwähnt, er hat nur seine Freude, wenn er in der Zeitung steht –, draufgekommen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdirektion bei der Ausfertigung des Gesetzes, und dafür gilt ihnen großer Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, Grünen und NEOS. – Ruf bei der FPÖ: Das ändert aber nichts an eurer Unfähig­keit!)

Dann ist Präsident Sobotka letzten Freitag, am 20. November, in der Früh sofort herge­gangen und hat noch vor Beginn der regulären Haussitzung eine Sonderpräsidiale ein­berufen, in der gesagt wurde, dass dieser Fehler passiert ist und dass wir gemeinsam eine Lösung finden sollen, wie wir diesen Formalfehler beheben können.

Das ist ein Formalfehler, der ausschließlich in diesem Haus von uns beiden Regierungs­fraktionen und von sonst niemandem verursacht wurde. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, es geht nicht darum, dass, wie Kollege Fuchs gesagt hat, das Budget nicht beschlossen ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das Bundesfinanzgesetz ist be­schlossen, das Bundesfinanzrahmengesetz haben wir dann über die Bundesregierung erneut einbringen lassen, weil wir uns am Nachmittag bei Folgesonderpräsidialkonferenzen auf diesen Weg geeinigt haben. Das ist die Wahrheit. Wir sind an diesem Tag drei­mal zusammengetreten, und der Rechts- und Legislativdienst dieses Hauses hat uns bera­ten, wie wir diesen Formalfehler beheben können.

Wenn sich alle einig gewesen wären, hätten wir es am selben Abend beschließen kön­nen. Wir haben dann gesagt: Nein, wenn die Opposition sagt, wir brauchen eine Aus­schusssitzung, dann beschließen wir es nach der 24-stündigen Aufliegefrist am Don­nerstag. Heute in der Früh soll dieses Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024, dem ein Formalfehler bei einem Abänderungsantrag, bei dem es um ein paar Verwaltungs­praktikanten geht, zugrunde liegt, korrekt beschlossen werden. Das allein ist die Situa­tion – und dann wird hier daraus ein Theater gemacht, das seinesgleichen sucht. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Was ich nicht verstehe – und ich maße mir nicht an, dass ich in Zeiten wie diesen, in denen wir seit Monaten jeden Tag darum kämpfen, dieser Pandemie und dieser Wirt­schaftskrise entgegenzuwirken - - (Abg. Belakowitsch: Ja, genau! Ganz sicher! – Zwi­schenruf des Abg. Amesbauer.) – Dass ihr das alles leugnet, wissen wir eh, jetzt schreiben sie es schon in den Zeitungen: Euer Parteiobmann muss zurückrudern, weil von euch einfach nur noch geleugnet wird. Ihr wollt einfach nicht sehen, dass Menschen sterben. Derzeit sterben jeden Tag hundert Leute in unseren Krankenhäusern, und euch ist das einfach wurscht, liebe Freundinnen und Freunde von der FPÖ! So geht es ja auch nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Rauch und Schrangl.)

Wir haben uns auf diese Vorgangsweise verständigt, das ist korrekt. Dieser Fehler ist bei uns passiert, in unseren Klubs, weil wir natürlich unter Dauerdruck stehen – nicht nur wir, sondern auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Vorgehen in der ersten Präsidialkonferenz habe ich sehr, sehr in Ordnung gefunden: dass auch die beiden an­deren Präsidenten sofort gesagt haben, das könne passieren. Wir haben uns den Antrag angeschaut, und ja, mein Gott na, die Leute unterschreiben nicht alle gleich. Wir werden uns auch überlegen, da zusätzliche Sicherheitsschleifen einzuziehen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das hätte man wirklich als fünf Unterschriften werten können, und das wurde von den restlichen Mitgliedern der Präsidialkonferenz eigentlich so akzeptiert. Dann haben wir uns am Abend auf diesen Fahrplan geeinigt, und genau so gehen wir jetzt vor.

Heute in der Früh ist es mit der Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung schon losgegan­gen: Ist es jetzt richtig, wird dieses Gesetz korrekt beschlossen? – Ja, meine Damen und Herren, es wird korrekt beschlossen.

Es ist die Empfehlung des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hauses, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen, und ich begründe das auch. Im Geset­zestext für das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 steht in § 5 Abs. 3: „Das Bun­desfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024, BGBl. I Nr. xx/2020, tritt nicht in Kraft.“ Warum „xx“? – Weil der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben hat und es noch nicht veröffentlicht ist.

Im Bericht des Budgetausschusses wird dann ebenfalls Bezug auf den Abänderungs­antrag genommen, dort heißt es: „Zu Z 2: Das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024, das auf Grundlage der Regierungsvorlage 381 der Beilagen in der 62. Sitzung des Nationalrates am 19. November 2020 beschlossen wurde, soll infolge eines Verfah­rensfehlers im Nationalrat nicht in Kraft treten.“

Genau das tun wir jetzt damit. Wir können ja den Bundespräsidenten nicht präjudizieren, ob er ein Gesetz unterschreibt oder nicht. Er hat darauf zu schauen, dass es verfas­sungskonform zustande gekommen ist, aber dieses Haus kann dem Bundespräsidenten nicht vorschreiben, ob er ein Gesetz unterschreibt oder nicht. Wir haben aus den ge­nannten Gründen diese Vorgangsweise gewählt, auf Empfehlung des Rechts-, Legis­lativ- und Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hauses, bei dem ich mich auch für die Unterstützung, damit wir diesen Formalfehler bereinigen können, bedanke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren, es sollte aber schon insofern eine Übereinkunft aller Frak­tionen in diesem Haus geben, dass wir einen Formalfehler, zu dem wir uns sofort be­kannt haben und für den wir sofort eine Vorgangsweise festgelegt haben, wie wir ihn auf schnellstem Wege bereinigen können, beheben und dass dann nicht wieder Abge­ordnete hergehen und Dinge unbegründet infrage stellen und Falsches behaupten – das hilft uns allen miteinander nicht. Es ist wichtig, dass dieses Bundesfinanzrahmengesetz jetzt korrekt – verfassungsrechtlich korrekt und formal korrekt – beschlossen wird, und ich sehe keinen Grund, da wieder Nebelgranaten zu werfen oder die Bevölkerung zu verwirren, das ist unangebracht. Wir sind gewählte Volksvertreter, und diese Aufgabe haben wir auch ernst zu nehmen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

9.22

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Amesbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.