Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des einzigen Tagesordnungspunktes zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich darf das Protokoll verlesen:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 485 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
*****
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 10.49 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.