15.12

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf seitens meiner Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10 kurz Position beziehen.

Anfangen möchte ich mit Punkt 10, der Ministeranklage. Ich denke, es ist richtig, dass man politische und rechtliche Verantwortlichkeit einfordert, es ist auch richtig, dass man Aufklärung verlangt, nur, was den Zeitpunkt betrifft, unterscheiden sich unsere Meinun­gen, Herr Kollege Schnedlitz. Ich bin der Meinung, dass es richtig und klar ist, dass man nach der Bekämpfung der Pandemie die Verantwortlichkeit klärt. Deshalb finden wir, meine Fraktion, dass momentan nicht der richtige Zeitpunkt für Ministeranklagen ist. Daher haben wir auch diesem negativen Ausschussbericht in der Form zugestimmt. Wir meinen zwar wie Sie, dass Aufklärung notwendig ist – aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Hinsichtlich der parlamentarischen Zusammenarbeit: Man sieht bei den Tagesordnungs­punkten 7 bis 9, dass es wichtig ist, Covid-Maßnahmen zu verlängern. Wir brauchen das, wir brauchen diese Covid-Maßnahmen, es muss gearbeitet werden. Insbesondere angesichts der Zweidrittelmehrheit, die heute für diese Verfassungsgesetze erforderlich ist, in denen es um Kommunikationsmöglichkeiten für Verfassungsgerichtshof und Ver­waltungsgerichtshof geht, denke ich, dass wir zusammenarbeiten müssen, zusammen­halten müssen und diese Gesetze auch beschließen müssen, weil sie wichtig sind, damit auch diese wichtigen Instrumente der parlamentarischen Demokratie weiterarbeiten können.

Genauso wichtig ist auch Tagesordnungspunkt 9: dass wir im Vergabegesetz gewisse Möglichkeiten geben und integrieren; das war zeitlich nicht gewährt. Der Verwaltungs­gerichtshof hat nunmehr die Möglichkeit, auf Dauer die Tätigkeiten im Sinne dieser Kommunikation durchzuführen; das wird den Bestimmungen des Verfassungsgerichts­hofes angepasst.

Abschließend zu Tagesordnungspunkt 6, bei dem es um die Umsetzung der EU-Richt­linie für audiovisuelle Kommunikation geht. Da haben wir eine Ablehnung ausge­sprochen, und zwar aus folgenden Gründen: weil wir der Meinung sind, dass diese Richtlinie zu wenig ausgenutzt worden ist, dass diese Richtlinie gerade im Bereich des Konsumen­tenschutzes, wenn es um unsere jungen Konsumentinnen und Konsumenten geht, zu wenig ausgenutzt wird und im Prinzip auch die Kinder und Jugendlichen zu wenig schützt.

Wir glauben auch, dass die Barrierefreiheit, die ja in der UN-Behinderten­rechtskon­ven­tion vorgeschrieben ist, nicht entsprechend umgesetzt wird – und auch zu wenig ist.

Und auch was das Gesetz zu Hass im Netz, das wir heute beschließen, betrifft, sind wir der Meinung, dass da zu wenig drin ist und Verbesserungsbedarf besteht.

Deshalb haben wir diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss eine Ablehnung ausge­sprochen. Die Positionen zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 10 sind somit klar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.