15.35
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zuerst zum wesentlichen Teil: Wir schaffen, wie schon gesagt, für den Verwaltungsgerichtshof eine ganz wichtige und vor allem dauerhafte Möglichkeit, öffentliche Verhandlungen auch per Videokonferenz zu führen und vor allem – ein ganz wichtiges Instrument – geben wir die Möglichkeit, dass Akten, die bei den Behörden ohnehin digitalisiert vorhanden sind, dem Verwaltungsgerichtshof auch auf digitale Weise vorgelegt werden. Es ist eigentlich in der jetzigen Zeit eine Selbstverständlichkeit, es war bisher nicht möglich, jetzt ist es das. Der Verwaltungsgerichtshof befürwortet diese Möglichkeit ausdrücklich, es ist eine sehr wichtige und richtige Lösung.
Zur Ministeranklage: Eine Ministeranklage ist ein ganz, ganz wesentliches parlamentarisches Kontrollinstrument. Sie stellen sich hier ins Hohe Haus, veranstalten ein Spektakel mit Lebensmitteln und nicht zuletzt mit wichtigen, wertvollen und dringend benötigten Antigenschnelltests (Zwischenruf bei der FPÖ) und machen damit irgendwelche sinnbefreiten chemischen Experimente. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) So wollen Sie eine Ministeranklage begründen? Das ist aber nicht Ihr Ernst? (Ruf: Möglicherweise ist von 40 000 Tests noch einer übrig gewesen?) Aber gut, ursprünglich war sie ja durchaus ernsthaft eingebracht und auch ernsthaft begründet, wenn auch unserer Ansicht nach inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Was Sie angekreidet haben, ist eine Verordnung, von der Sie sagen, die war gesetzwidrig, von der auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, sie war gesetzwidrig. Was Sie aber entweder vergessen haben oder ich habe die Begründung überhört oder Sie haben es tatsächlich nicht ausgeführt: Eine Verfehlung ist nur dann eine Verfehlung, wenn sie auch schuldhaft geschieht. Das können Sie natürlich nicht begründen, weil es nicht vorliegt, dafür hätte der Herr Bundesminister ja quasi sehenden Auges wissentlich und willentlich eine Verordnung beschließen müssen, die dem Gesetz nicht entspricht. Wie kommen Sie denn darauf, dass Sie dafür irgendeinen Anhaltspunkt finden könnten? Woher nehmen Sie denn diesen Anhaltspunkt? Warum missbrauchen Sie dieses wertvolle Instrument, indem Sie es auf diese Art und Weise begründen und ausführen?
Es ist tatsächlich so, dass geprüft wurde, welche Maßnahmen notwendig sind. Es wurde vom Verfassungsgerichtshof nachgeprüft. Wir haben dann – ich habe das auch schon einmal ausgeführt – in der Folge gesehen, wie gut begründet sämtliche weiteren Verordnungen gewesen sind. Aus diesem Grunde ist auch im gegenständlichen Fall eine Ministeranklage vollkommen verfehlt und daher abzulehnen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.