16.39

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanz­minister! Kollege Fuchs hat uns in seinen sehr kenntnisreichen Ausführungen ja schon erklärt, worum es bei der Ausweitung der Einschau ins Kontenregister geht. Er ist als Steuerberater und als jemand, der sich im Finanzrecht ausgezeichnet auskennt, ja dafür berufen.

Ich habe danach kurz auf die RednerInnenliste geschaut und überlegt, ob sich von der ÖVP irgendjemand mit unternehmerischem Hintergrund zu Wort melden wird. Kollege Eßl war als Mitglied des Bauernbundes hier, Frau Kollegin Baumgartner wird im An­schluss noch reden – ich glaube, sie ist Mitglied im ÖAAB. Es ist aber schon bezeich­nend, dass sie offenbar gar nicht mitbekommen haben, was da passiert, was da gemacht wird – vielleicht hat es Kollege Kopf mitbekommen –, oder sie wollen es verschweigen.

Es ist ja eh nicht so, dass in Österreich vom Bankgeheimnis noch viel übrig ist. Vor vier Jahren haben Sie – damals ÖVP und SPÖ – mit der Einführung des Kontenregisters die Möglichkeit geschaffen, dass Behörden und Gerichte ohne irgendeinen richterlichen Beschluss in das Kontenregister Einschau halten können. Das heißt, man kann ohne richterlichen Beschluss, ohne dass vorher ein Richter drübergeschaut hat, nachschauen, wer wo welche Konten hat, wer wo ein Depot hat, wer ein Sparbuch hat.

Ich halte das schon für einen unfassbaren Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten, und wir NEOS haben damals deswegen auch klar dagegengestimmt. Das ist nichts anderes als eine finanzielle Vorratsdatenspeicherung.

Allen, die jetzt glauben: Das ist ja nicht so schlimm, es ist doch egal, ob jemand nach­schauen kann, wo ich ein Konto habe!, möchte ich sagen: Das ist natürlich nicht egal, weil aufgrund der Auflistung, wer wo wie viele Konten hat, sehr viele Rückschlüsse auf den höchstpersönlichen Lebensbereich möglich sind, und diese Rückschlüsse halte ich für extrem problematisch.

Wir haben damals auch klar gesagt, dass man sich nur Deutschland anschauen muss, da man an diesem Beispiel schon erkennt, wie problematisch das ist. Es hat immer ge­heißen: Na ja, da wird es zu ganz wenigen Einschauen ins Kontenregister kommen. Wir haben 2017 in Österreich 6 200 Einschauen gehabt, und diese Zahl ist natürlich wie auch in Deutschland massiv angestiegen: 2019 waren es schon 7 500. Das war völlig absehbar. In Deutschland sind die Zahlen noch mehr explodiert, da schaut halt jeder irgendwann bei der Abgabenbehörde ins Kontenregister rein und schaut, wo der Nach­bar sein Konto hat. Wir haben davor immer gewarnt, und Sie haben die Warnungen nicht ernst genommen.

Jetzt opfern Sie auch noch den Rest des Bankgeheimnisses auf dem Altar des Popu­lismus, und das mit einer „Klarstellung“ – unter Anführungszeichen –, wie Kollege Fuchs auch schon richtig gesagt hat: In Zukunft soll es bei ganz normalen routinemäßigen Betriebsprüfungen möglich sein, dass Einschau in das Kontenregister genommen wird. Ohne jeglichen Anlass darf in Zukunft in das Kontenregister hineingeschaut und nach­geschaut werden, wer wo ein Konto hat. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Sie erklären in den Erläuterungen, das sei eine Klarstellung. – Es ist schlichtweg keine Klarstellung. Sowohl der Rechtsanwaltskammertag als auch andere Institutionen haben klar gesagt, dass es wohl verfassungswidrig ist, dass ohne begründete Bedenken – ohne irgendwelche Bedenken, ob die Abgabenerklärung richtig ist – ins Kontenregister Einschau gehalten werden darf. Ich wundere mich schon über die ÖVP, die früher einmal Unternehmerpartei war, dass sie den Unternehmerinnen und Unternehmern in Öster­reich so viele Prügel vor die Füße wirft und immer noch weitermacht.

Sie schränken nicht nur die unternehmerische Freiheit ein, Sie schränken auch bürger­liche Freiheiten ein, und Sie werden sich irgendwann bei den Unternehmerinnen und Unternehmern in Österreich für Ihre Politik entschuldigen müssen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Fuchs.)

16.42

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.