19.39

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher zu Hause! Ich möchte mich auf den Bereich der Entwicklung des elektronischen Identitätsnachweises beziehen. Das ist grundsätz­lich ein begrüßenswerter Schritt, um auch das digitale Service im öffentlichen Bereich zu verbessern. Wenn es jedoch um biometrische Daten geht, das sind Fingerabdrücke, Augenerkennung, dann ist es schon zumutbar, dass man da ein zweites Mal nachfragt, besonders sorgfältig damit umgeht und verantwortungsbewusst handelt.

Die Bundesarbeitskammer und der Datenschutzrat haben bemängelt, dass sehr kom­plexe technische Vorgänge, die für die Menschen relevant sind, in der Novelle rudimen­tär und unverständlich beschrieben sind, aber datenschutzrechtlich Relevanz haben. Wir sind deshalb der Meinung, dass diese Novelle für alle leicht verständlich sein muss, dass der elektronische Identitätsnachweis technisch so funktionieren muss, dass man nach­vollziehen kann, was mit den eigenen sensiblen Daten passiert, was damit gemacht werden darf – nicht kann, darf. Der Fingerabdruck ist immerhin etwas Einzigartiges.

Gerade bei so sensiblen persönlichen Daten wie einem Fingerabdruck ist die ungewollte Verwendung – dass wir, die Konsumenten und die Bevölkerung nicht wissen, wo die Daten hinkommen – einfach auszuschließen. Wir sind dafür, dass wir in der Sprache so viel Klarheit haben, dass wir im Rechtsbereich wissen, was passiert und was nicht pas­siert, und dass wir, wenn wir einen digitalen Fingerabdruck oder eine Augenerkennung als Identitätsnachweis abgeben, auch wissen und sicher sein können, dass diese Daten bei uns bleiben und nicht missbräuchlich verwendet werden.

Ein weiterer Punkt, der zumindest uns als SPÖ grundsätzlich wichtig ist, ist die Freiheit der Entscheidung. Es muss auch die Möglichkeit für die Bürger geben, die das nicht digital abwickeln wollen, ganz analog, ganz simpel einen Antrag für einen Pass auszu­füllen. Es muss immer eine Alternative geben. Es ist ein Grundrecht, dass man im öffent­lichen Bereich seine Rechte als Bürger analog wahrnehmen kann. Das gilt vor allem für diejenigen, die solche Geräte nicht haben, die die technische Kenntnis nicht haben, und für diejenigen, die halt vorsichtig sind und nicht möchten, dass ihre Daten digital ver­waltet werden. Hinter den Plattformen auf ihren Smartphones stehen immer noch inter­nationale Konzerne, und deshalb sind wir der Meinung, dass die Novelle um diese Punkte korrigiert und erweitert, und, wie Kollegin Hammerschmid schon gesagt hat, die fehlende Datenschutzfolgeabschätzung unbedingt nachgeholt werden muss.

Wenn das erledigt ist und wir einen Vorschlag bekommen, den auch ein normaler Bür­ger, eine normale Bürgerin versteht, damit sie wissen, was mit ihren Daten passiert, damit sie wissen, wenn sie so einen Identitätsnachweis auf ihrem Handy haben, was damit passieren kann oder was nicht passieren darf, wenn das sichergestellt ist, dann werden wir uns den Text natürlich anschauen und vielleicht zustimmen. Aber in der Form ist er uns zu unsicher, zu wenig verständlich und zu rudimentär. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.