19.59

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen sehr guten Ruf im Bereich des E-Government erarbeitet. Eine Vergleichs­studie, die, glaube ich, heute noch nicht zur Sprache gebracht worden ist, ist der E-Government-Benchmark, der uns attestiert, dass rund 87 Prozent der Digitalisierungs­vorhaben in der Verwaltung umgesetzt worden sind und wir einen Nutzungsgrad von circa 62 Prozent erreichen. Das ist ein sehr beeindruckender Wert, der uns an die Spitze Europas katapultiert hat. Klar ist aber: Wir wollen und werden uns auf dieser Position nicht ausruhen, denn es gibt natürlich noch vieles mehr zu tun. Gerade in der Amtszeit von Frau Bundesministerin Schramböck ist sehr viel in diese Richtung passiert, vor allem in Richtung Digitalisierung der Verwaltung. Ein Beispiel, das ich auch herausgreifen möchte, ist das Digitale Amt, das den Bürgerinnen und Bürgern sehr viele Funktionen zur Verfügung stellt.

Mit dem heute zu beschließenden E-Government-Gesetz legen wir nun auch die Grund­lage für weitere digitale Dienste. Wir entwickeln die Handysignatur weiter zur E-Identity, zur elektronischen Identität, und schaffen dadurch mehr Sicherheit. Wir setzen auf bestehende Sicherheitsmaßnahmen, die sich in anderen digitalen Diensten bereits etabliert haben – Fingerprint oder Face-ID sind schon angesprochen worden –, ohne, und das vielleicht auch an die SPÖ gerichtet, auf biometrische Daten zuzugreifen, sondern wir nützen bestehende Sicherheitsmechanismen auf mobilen Endgeräten. Ähnliches, was Datensicherheit und Datenschutz betrifft, schaffen wir auch in anderen Bereichen. Wir nützen einfach die bestehenden Möglichkeiten.

Die Argumente, die vonseiten der SPÖ gekommen sind, kann ich nur als vorgescho­ben bewerten, weil man halt diesem Gesetz einfach nicht zustimmen möchte. (Abg. Kucharowits: Das ist ein Scherz, oder? – Abg. Greiner: Das waren sehr gute und präzise Fragen!) Nicht nur im Ausschuss, sondern auch bei einem eigenen Termin mit der Frau Bundesministerin haben wir genau diese Punkte, die von Kollegin Oberrauner angesprochen worden sind, behandelt: das Thema, dass kein Zugriff auf biometrische Daten stattfindet. Es wird nicht mit US-amerikanischen Konzernen oder Ähnlichem gearbeitet oder sonst irgendetwas dahin gehend genutzt. Die technische Komplexität des Gesetzes ist auch der Technik geschuldet, weil das Gesetz natürlich auch die technische Implementierung darstellen muss. Dementsprechend ist es formuliert. Ich habe natürlich Verständnis im Hinblick auf Anmerkungen betreffend Lesbarkeit und diesbezügliche Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses, aber natürlich muss das Gesetz auch das wiedergeben, was am Ende des Tages umgesetzt werden muss.

Zur Datenschutzfolgeabschätzung, die angeblich fehlt: In der Videokonferenz mit Kollegin Oberrauner und mit dem Ministerium ist noch einmal darauf hingewiesen wor­den, dass die Datenschutzfolgeabschätzung natürlich im Zuge der Umsetzung gemein­sam mit dem Datenschutzbeauftragten des Ministeriums stattfindet. Ich möchte das explizit erwähnen, weil es im Rahmen dieses Termins extra angesprochen worden ist.

Danke an das Ministerium, dass wir diese Fragestellungen nach dem Ausschuss, in dem sie aufgekommen sind, auch noch einmal behandeln konnten. Ich glaube, dass wir hiermit einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben, mit dem wir für die Digitalisierung in der Verwaltung und in vielen anderen Bereichen sorgen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)

20.03