21.01

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer zu Hause! Ich darf mich auch zu den zwei Regierungsvorlagen zu Wort melden. Zum Ersten zum Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, kurz ElWOG, geändert wird.

Es geht dabei wohl wirklich um das wichtigste Gesetz des heutigen Tages. Es geht nämlich um die österreichische Netzreserve, unsere Blackoutversicherung für Öster­reich. Wir wollen damit sicherstellen, dass unser heimisches Stromnetz mit dem Trans­port von Energien über unsere Leitungen nicht überfordert wird. Das österreichische Stromnetz ist nämlich auch Teil des europäischen Stromnetzes und seiner Märkte. Durch den an sich notwendigen länderübergreifenden Stromtransit kommt es nämlich im österreichischen Stromnetz zunehmend zu Netzengpässen.

Um eben diese Engpässe zu vermeiden, benötigen wir einerseits ein Engpassmanage­ment und andererseits große Reserven. Daher ist es auch notwendig, in diesem Gesetz die Spielregeln für die Ein- und Ausspeisung von Strom festzulegen. Erstens wollen wir regeln, wie viele Reserven wir benötigen, zweitens, wie wir vorgehen, wenn eine Stillle­gung von Anlagen für Stromerzeugung erfolgt, drittens schaffen wir klare Vorgaben, damit eine Stromerzeugungsanlage nicht einfach so vom Netz gehen kann, und es können auch erstmals kleine Anlagen an der Aufbringung von Netzreserven teilnehmen. Weiters kommen wir auch einer europäischen Vorgabe nach: Ausschreibungen trans­parenter und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Das ist im Vergleich zur jetzigen Rege­lung eine gute Rechtslage. Unsere Blackoutversicherung für unsere Netzstabilität und Versorgungssicherheit ist damit auch abgeschlossen.

Ich darf mich auch hier bei allen Energiesprechern für die Gespräche bedanken, und, Kollege Kassegger, ich stimme Ihnen auch zu, über die Art der Abwicklung von Prozessen können wir und sollten wir durchaus sprechen. Da bin ich ganz bei Ihnen, dass wir Verbesserungsmöglichkeiten haben, wenn wir gemeinsam an einem Tisch sitzen.

Zum Zweiten, zum Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 und das KWK-Gesetz geändert werden. Dazu hat der Kollege schon ausführlich gesprochen. Es geht darum, dass die Inbetriebnahmefristen von Anlagen verlängert werden sollen. Das Ökostromgesetz schlägt fixe Fristen vor, und es ist das Problem entstanden, dass man bei gewissen Anlagen aufgrund von Corona die Fristen nicht einhalten kann, weil eben Bauteile fehlen, und daher wollen wir die Fristen verlängern.

Im Konkreten verlängern wir die Frist für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die mittels Einspeisetarifen oder Investitionszuschuss gefördert werden, um zwölf Monate, und für die KWK-Anlagen, die mittels Investitionszuschuss gefördert werden, wird die Frist um sechs Monate verlängert. Zusätzlich wird die Regelung der Förderanträge für Fotovoltaikanlagen, die ebenfalls ganz wichtig ist und 2020 ausläuft, um ein Jahr verlängert.

Ich ersuche auch im Namen der Antragsteller, die einen wesentlichen Beitrag zur Zukunft der erneuerbaren Energien leisten, um Ihre Zustimmung, damit sie eben nicht unver­schuldet den Förderbeitrag verlieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

21.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte, Herr Abgeordneter.